Abzug Fahrtkosten

Beträgt die Zeitersparnis unter einer Stunde pro Arbeitstag können keine Fahrtkosten abgezogen werden. Die Vereinbarkeit des Arbeitsweges mit dem Fahren der Kinder in die Schule ist unbeachtlich, da es sich um persönlich/familiäre Notwendigkeiten handelt, welche steuerlich nicht von Belang sind. Auch der Verweis auf das Gleichstellungsgesetz des Steuerpflichtigen verfing nicht, regelt dieses doch keine steuerlichen Fragestellungen gemäss Bundesgericht. (30.07.23)