Grundstücksteuer

Das Bundesgericht hält fest, dass der Wohnort des Eigentümers eines Grundstücks kein angemessenes Kriterium für die Bemessung einer Steuer sei. Denn Einwohner, die keine Einkommens- oder Vermögenssteuer zahlten und von der Kopfsteuer befreit seien, würden kaum etwas zu den Infrastrukturkosten beitragen, wenn sie Besitzer eines Grundstücks von geringem Wert seien. Daraus folgert das Bundesgericht, dass der Wohnort für die Bestimmung des Beitrags an den Gemeindehaushalt irrelevant sei. Unter diesen Umständen sei die Ungleichbehandlung zwischen den beiden Kategorien von Eigentümern nicht gerechtfertigt. (13.08.23)