Steuerdomizil

Wenn eine steuerpflichtige Person, die in mehreren Kantonen zur Veranlagung herangezogen wird, die Steuerhoheit eines dieser Kantone bestreitet, muss der betreffende Kanton grundsätzlich einen Vorentscheid rechtskräftig über seine Steuerhoheit entscheiden, bevor er das Veranlagungsverfahren fortsetzten darf. Ist ein Steuerdomizilentscheid in Rechtskraft erwachsen, hat dies zur Folge, dass die steuerpflichtige Person umfassend mitwirkungspflichtig wird gemäss Bundesgericht. (14.01.24)