Erbschaftssteuer

Befindet sich im erbschaftssteuerlichen Nachlass unbewegliches Vermögen, welches in verschiedenen Kantonen liegt, kann jeder Kanton den jeweiligen Erbteil jedes Erben besteuern. Massgebend dabei ist die Quote, die dem kantonalen Anteil am Gesamtnachlass entspricht. Das Verhältnis der im Kanton gelegenen Grundstücke zu den Bruttoaktiven ist dabei entscheidend. Unbewegliches Vermögen wird objektmässig anhand des Repartitionswertes ausgeschieden. Die Gesamt-Schulden jedes Erben werden dabei proportional nach Lage aller Brutto-Aktiven verlegt. (19.11.17)