Geschäftsschulden

Wird ein unter drittvergleichskonformen Bedingungen eingeräumtes Darlehen von einem Darlehen ohne Sicherheiten abgelöst, das vom Vater der Darlehensnehmerin beherrschten Gesellschaft eingeräumt worden ist, liegt eine Steuerumgehung vor. Das wirtschaftlich vernünftige Verhalten hätte in einer Schenkung durch den Vater bestanden. Die gewählte Rechtsgestaltung in einer unüblichen Darlehensgewährung ist ausschliesslich steuerlich motiviert gemäss Bundesgericht. (25.02.24)