Die Wohnungsmieter kündigten ihren Mietvertrag 4.5 Monate vor Ablauf und schlugen 2 Ersatzmieter vor. Die Ersatzmieter wollten die Wohnung längerfristig, also nicht nur für die Restdauer, mieten weshalb der Vermieter die Ersatzmieter ablehnte. Gemäss Bundesgericht ist dies rechtsmissbräuchlich weil die Vermieter die Wohnung stattdessen wieder zur Vermietung ausschrieben. (26.11.17)