Landwirtschaftliches Grundstück

Grundstücke welche in der Landwirtschaftszone liegen und für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind und einzig wegen ihrer zu geringen Grösse nicht dem BGBB unterstellt sind, sind trotzdem als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zu qualifizieren. Dies gilt grundsätzlich für Grundstücke von weniger als 25 Aren, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB gehören gemäss Bundesgericht. (03.12.17)