Personalverleih

Personalverleih liegt grundsätzlich vor, wenn die Weisungsbefugnis gegenüber den Arbeitnehmern zu einem wesentlichen Teil an den Einsatzbetrieb abgetreten wird. Dieser erteilt Instruktionen wie die Arbeit auszuführen ist. Ein Essenslieferdienst, dessen Kuriere für die Abwicklung der Bestellungen die App UberEats benutzen, betreibt gegenüber Uber einen Personalverleih mit entsprechender Bewilligungspflicht gemäss Bundesgericht. (11.05.25)