Die Steuerpflichtigen wandelten ihre Kollektivgesellschaft in eine AG um. In der Jahresrechnung lösten sie dabei Willkürreserven auf dem Anlagevermögen der Gesellschaft auf. Die privilegierte Liquidationsbesteuerung findet auch bei einer buchhalterischen Aufwertung von Anlagevermögen Anwendung, sofern ein ausreichender Kausalzusammenhang zur Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit besteht gemäss Bundesgericht.