Erhebliches Interesse Steuerverfahren

Im Steuerrecht wird ein schutzwürdiges Interesse an der Ergreifung eines Rechtsmittels grundsätzlich verneint, wenn im Rechtsmittelverfahren eine höhere Veranlagung beantragt wird. Es sei denn, es fielen in der Folgeperiode bei Stattgabe des Antrages niedrigere Steuern an, es könne ein ansonsten drohendes Nachsteuer- oder Steuerhinterziehungsverfahren abgewendet werden oder es werde in einem anderen Entscheid auf die abgaberechtlichte Beurteilung abgestellt gemäss Bundesgericht. (29.06.25)