Vermietung Garagenboxen

Für vermietete Garagenboxen kann ein Pauschalabzug für Liegenschaftskosten geltend gemacht werden, sofern diese Garagenboxen privat genutzt werden. Der Pauschalabzug bezweckt in erster Linie eine administrative Vereinfachung für die Steuerpflichtigen. Er soll aber nicht gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige keine eigenen Unterhaltskosten hat, was bei Geschäftsmieten, bei denen Unterhaltskosten regelmässig vertraglich auf den Mieter überwälzt werden, der Fall ist gemäss Bundesgericht. (27.07.25)