Bei einer unverheirateten und alleinstehenden erwerbstätigen über 30-jährigen Person besteht die natürliche Vermutung, dass sich der Wohnsitz am Arbeitsort befindet. Ein 32-jähriger Steuerpflichtiger machte geltend, dass er eine enge Beziehung zu seinen Eltern pflegt und einem äusserst intensiven Sozialleben in dieser Gemeinde nachgeht. Er engagiert sich in verschiedenen Vereinen, ist im Chilbikommitee, organisiert Monopoly- & Jassrunden und übernachtet rund die Hälfte des Monates bei den Eltern. Gemäss Bundesgericht genügt dies alles jedoch nicht. Sein steuerrechtlicher Wohnsitz ist in der Gemeinde des Arbeitsortes. (07.09.25)