Simuliertes Darlehen

Unter folgenden Umständen kam das Bundesgericht zum Schluss, dass das Kontokorrent als simuliertes Darlehen zu qualifizieren sei: die Darlehenszinsen entsprachen nicht den Zinssätzen der EStV, die Zinsen wurden aktiviert, aber nie effektiv bezahlt, ein Darlehensvertrag fehlte, der Darlehensbetrag innerhalb von 5 Jahren von 50% auf 66% der Aktiven der Firma anstieg und weil die Darlehensgewährung nicht vom statutarischen Zweck des Steuerpflichtigen abgedeckt war. (12.10.25)