Besteuerungsrecht

Wird eine Ersatzbeschaffungsrückstellung in Bezug auf einen Grundstückgewinn gebildet, die steuerlich anerkannt worden ist, kann der Kanton des Spezialsteuerdomizils (Ort der gelegenen Sache) den aus der Auflösung entstandenen Ertrag besteuern gemäss Bundesgericht. (02.11.25)