Fristlose Kündigung

Damit das Gericht die Entschädigung kürzt, die als Ersatz für den Lohn geschuldet ist, der normalerweise während der Kündigungsfrist von einem ungerechtfertigt fristlos entlassenen Arbeitnehmer bezogen worden wäre, muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich auf die Arbeitssuche verzichtet hat. Keine Willkür kann dem Gericht vorgeworfen werden, indem es feststellte, dass der Arbeitnehmer als profesioneller Fussballtrainer mit Blick auf den Arbeitsmarkt rascher eine angemessene Stelle hätte finden können, wenn er sich seit seiner Entlassung ununterbrochen beworben hätte, was er aber ohne zureichende Rechtfertigung unterlassen hatte gemäss Bundesgericht. (07.12.25)