Besteuerung in Erbfällen

Auch bei der sogenannten Erbenamnestie besteht analog zur Selbstanzeige eine Anzeigenpflicht. Ein unerklärlicher, aber im ordentlichen Verfahren nicht abgeklärter Vermögenszuwachs führt nicht automatisch zu einer Verwirkung des Nachsteuerverfahrens. Handelt es sich z.B. um eine Unstimmigkeit in der Deklaration, kann die Veranlagungsbehörde auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben vertrauen gemäss Bundesgericht. (08.03.26)