Anwendung vereinfachtes Verfahren

Die Anwendung der vereinfachten Nachbesteuerung von Erben erfordert eine Meldung der Erben, bevor die Steuerbehörden Kenntnis von einer Steuerhinterziehung erhalten. Da das Kantonale Steueramt im Rahmen eigener Abklärungen auf die nicht deklarierten Einkünfte gestossen ist, hat es folglich zu Recht ein ordentliches Nachsteuerverfahren für die Steuerperioden, die mehr als drei Jahre zurückliegen eingeleitet gemäss Bundesgericht. (10.05.26)