Entgeltsminderung MWSt
Ein steuerpflichtiger Rechtsanwalt rechnet bei der MWSt nach vereinnahmten Entgelten und nach der Saldosteuersatz-Methode ab. Er machte eine Entgeltsminderung geltend mit der Begründung, dass er aufgrund eines Urteils der Bezirksgerichts Kostenvorschüsse an einen Mandanten habe zurückerstatten müssen. Da der Rechtsanwalt keinen Nachweis erbracht hat, dass die Kostenvorschüsse versteuert worden sind, kann er keine Entgeltsminderung geltend machen gemäss Bundesgericht. (05.07.26)