Mehrwertsteuer: fiktive Vorsteuer

Die Eidg. Steuerverwaltung hat bei einem Mehrwertsteuerpflichtigen die fiktive Vorsteuern nicht zum Abzug zugelassen. Der Steuerpflichtige hat die gebrauchten Fahrzeuge nicht von den im Fahrzeugschein ausgewiesenen Personen, sondern von vermittelnden Garagisten bezogen. Gemäss Bundesgericht war die nicht Zulassung der Vorsteuern korrekt weil der Steuerpflichtige u.a. auch nur unvollständige Geschäftsbücher vorweisen konnte und es zu einer Ermessenseinschätzung kam. (21.06.26)