Unentgeltlicher Erbverzicht
Der Sohn verzichtete in einem Erbverzichtsvertrag zu Gunsten seiner Kinder auf einen Erbanspruch am Nachlass seiner Mutter. Die Mutter räumte ihrem Sohn ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht an einer Liegenschaft ein. Die Liegenschaft ging nach dem Tode der Mutter auf die Enkel über. Ein Gläubiger war im Besitze mehrerer Verlustscheine gegen den Sohn und wollte die wohnrechtsbelastete Liegenschaft verwerten lassen. Ein unentgeltlicher Erbverzicht mangels Beeinträchtigung der Exekutionsrechte der Gläubiger stellt keine anfechtbare Handlung dar, da der Schuldner lediglich auf eine unpfändbare Anwartschaft verzichtet gemäss Bundesgericht. (26.07.26)