Kto. Krt. simuliert

Das Bundesgericht bestätigt, dass ein von der AG an ihren Alleinaktionär gewährte KK-Darlehen insgesamt einem Drittvergleich nicht standhält und als simuliert gilt, womit eine geldwerte Leistung vorliegt. Wegen Verstössen gegen Kriterien wie das Fehlen eines formgültigen Vertrages, unklare Bonität, unwirksame Sicherheiten, ein erhebliches Klumpenrisiko - das Darlehen belief sich auf über 80% der Aktiven beziehungsweise auf über 100% des Eigenkapitals - sowie eine bloss buchmässige Erhöhung wird das Darlehen steuerlich nicht als "at arm's length" anerkannt. (05.09.26)