AHV-Beitragspflicht von Dividenden
Eine aktionärsgeführte Rechtsanwalts-AG hat umsatzabhängige, asymetrische Dividenden ausgerichtet. Die fraglichen Zuwendungen im Umfang der Asymetrie, entsprechend deren Wesen und Funktion als Abgeltung von erfolgreicher (d.h. umsatzwirksamer) individueller Arbeitsleistung, von vornherein als Einkommen aus Erwerbstätigkeit resp. als Lohn zu qualifizieren ist gemäss Bundesgericht nicht rechtswidrig. (11.10.26)