Mitarbeiterbeteiligungen international
Die steuerliche Zuteilung von Mitarbeiteroptionen ist bei betrieblich bedingter Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf den Arbeitstag, der auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt, anzusetzen. Hat die steuerpflichtige Person ebenfalls auf diesen Zeitpunkt die Schweiz verlassen, so erfolgt eine anteilsmässige Besteuerung gemäss Bundesgericht. (25.10.26)