Eine Vermieterin akzeptierte die Kündigung eines Mieters obwohl diese nicht unterzeichnet war. Sie verlangte danach aber Miete für angeblich entgangene Mietzinse und die Kosten für Arbeiten in der Wohnung des Ex-Mieters. Die Schlüsselübergabe sollte erst nach Behebung der Mängel an der Wohnung stattfinden. Weil die Vermieterin zur Schlüsselübergabe nicht erschien, schickte ihr der Mieter die Schlüssel eingeschrieben zu. Diese verweigerte die Annahme. Sie liess stattdessen die Wohnung in Stand stellen, vermietete sie weiter und schickte dem Ex-Mieter die Rechnung für die Kosten zu, welche dieser nicht bezahlte. Vor Gericht brachte die Vermieterung vor, die Kündigung sei gar nicht gültig gewesen. Gemäss Bundesgericht ist ein solches Verhalten rechtsmissbräuchlich und der Ex-Mieter musste nicht zahlen. (23.06.18)