Bezüglich der Aktivierung und Abschreibung eines Vermögenswertes beruht das Abgaberecht unmittelbar auf dem Handelsrecht und mittelbar auf der Betriebswirtschaftslehre. Gemäss Bundesgericht macht es Sinn, dass Boden und Gebäude getrennt aktiviert werden können. Es dient nämlich der Transparenz wenn dadurch eine sachgerechte Vornahme und Überprüfung von Aktivierung und Abschreibung ermöglicht wird und fördert somit eine den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessene Besteuerung. (28.10.18)