Steuerbefreiung aufgrund öffentlichen Zweckes
Die Steuerbefreiung ist im Prinzip Schulen vorbehalten, die vollständige Lehrpläne anbieten. Ein weiteres wichtiges Element, das im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung einer Privatschule in Betracht gezogen werden muss, ist der Bildungsplan, der vom Erziehungsdepartement anerkannt sein muss. Hinzu kommt das Kriterium, dass die Privatschule für alle sozialen Schichten offen zu sein hat. Es trifft zwar zu, dass eine Privatschule, um zu überleben, eine Mindestrentabilität anstreben muss, aber die Existenz von aufgeschobenen Gewinnen läuft der Steuerbefreiung zuwider gemäss Bundesgericht. (26.09.21)