• +4162 888 80 30
  • info@zitrag.ch
Zimmerli Treuhand AG Lenzburg Zimmerli Treuhand AG Lenzburg
  • Startseite
    • Impressum
  • News
  • Team
  • Dienstleistungen

Suva-Rente

Ein Mann stürzte beim Kirschen pflücken vom Baum und starb. Die Suva-Unfallversicherung wollte der Witwe keine Rente bezahlen, weil ein Arzt festgehalten hatte, dass eine natürliche Todesursache, wie zum Beispiel Herzversagen ebenfalls denkbar sei. Das Bundesgericht gab nun aber der Witwe Recht. Die Suva muss eine Rente ausbezahlen, weil hier der "Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit" gelte. (20.01.18)

Falsche Aussage

Eine Waldhütte wurde von zwei Knaben abgefackelt. Die Mutter von einem der beiden wollte ihren Sohn vor einer Bestrafung bewahren. So behauptete sie u.a. gegenüber den Behörden, dass ihr Sohn gar nicht vor Ort war weil mit ihr in den Ferien. Sie legte sogar eine nachträglich von einem Wirt ausgestellte Restaurantquittung vor. Die Sache flog auf und die Mutter wurde vom Bundesgericht wegen Begünstigung und falschen Zeugnisses zu einer bedingten Geldstrafe und Übernahme der Gerichtskosten verurteilt. (28.01.18)

Auszahlung Familienzulagen

Gemäss Bundesgericht sollen Familienzulagen jener Person zukommen, die für den Unterhalt und die Bedürfnisse der Kinder besorgt sei. Würden sie vom daran Berechtigten nicht an die sorgenberechtigte Person weitergeleitet, sei eine direkte Auszahlung an diese zu bewilligen. Die Drittauszahlung sei gerade in Fällen sinnvoll, in denen zwischen den beteiligten Elternteilen ein gespanntes Verhältnis herrsche. (17.02.18)

Vorsorgeplan Selbständigerwerbender

Der Vorsorgeplan sieht vor, dass alle Angestellten der Gesellschaft über 45 Jahren eingeschlossen sind, wonach formell das Kriterium Alter erfüllt ist. Im vorliegenden Fall stellte das Bundesgericht jedoch fest, dass die älteste Angestellte nur ein Jahr vom Vorsorgeplan hätte profitieren können, bevor der Inhaber das Rücktrittsalter erreicht hätte und die jüngste Angestellte hätte gar nie in dieses Kollektiv eintreten können. Unter diesen Umständen kann das Kollektivitätsprinzip nicht als materiell erfüllt anerkannt werden. (10.03.18)

Ermessensveranlagung Hinderungsgründe

Werden Unterlagen beschlagnahmt für ein laufendes Strafverfahren ist dies kein Hinderungsgrund für eine Ermenssensveranlagung, wenn die Steuerpflichtigen vorher genügend Zeit zur Erfüllung der Beweislage gehabt hätten. Die Steuerpflichtigen können sich auch nicht auf das Verbot zur Selbstbelastung berufen oder auf allfällige privatrechtliche Verpflichtungen zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen wenn sie benötigte Unterlagen im Steuerveranlagungsverfahren trotz Mahnung nicht einreichen. (03.02.18)

Steueraufschub Ersatzbeschaffung Eigenheim

Ein Steuerpflichtiger verkaufte sein Eigenheim und kaufte ein Ersatzobjekt in welchem er auch Wohnsitz nahm. Er verlangte Steueraufschub und machte Ersatzbeschaffung geltend. Nach knapp 2 Jahren verlegte er seinen Wohnsitz ins Ausland. Gemäss Bundesgericht ist die Voraussetzung der dauernden und ausschliesslichen Selbstnutzung mit der Wohnsitznahme im Ersatzobjekt erfüllt. Eine Mindesthaltedauer des Ersatzobjektes von 5 Jahren wird nicht verlangt. (24.02.18)

Schulderlass Beweislastverteilung

Verzichtet eine Bank gegenüber einem Privatkunden auf Forderungen, handelt es sich um einen Einkommenszufluss. Sind es geschäftliche Schulden, ist ihr Erlass vom Begünstigten als Einkommen aus selbständigem Erwerb zu versteuern. Gemäss Bundesgericht muss die Steuerbehörde nachweisen, dass ein Forderungsverzicht durch die Bank vorliegt. Kann sie dafür ausreichende Indizien vorbringen, haben die Steuerpflichtigen Umstände darzulegen, welche für den Fortbestand der Schuld sprechen. (18.03.18)

Nicht deklarierte Dividende

Ein Steuerpflichtiger vergass in seiner Steuerdeklaration eine Dividende einzusetzen. Durch einfache Lektüre der Unterlagen (beigelegtes Blatt über das Geschäftskontokorrent) hätte das Steueramt diesen Mangel feststellen können. Das Steueramt muss jedoch nicht in den Unterlagen herumsuchen oder Informationen von Dritten einholen. Unter diesen besonderen Umständen ging das Bundesgericht aber davon aus, dass der Steuerpflichtige die Dividende aus eigenem Antrieb deklarierte und somit den Verrechnungssteuer-Anspruch nicht verwirkt hat. (10.02.18)

Grundstückgewinnsteuer Ersatzbeschaffung

Eine kirchliche Stiftung kann gemeinnützige Zwecke verfolgen auch wenn gemäss Stiftungsurkunde der Kultuszweck im Vordergrund steht. Vermietet die Stiftung Wohnungen zu einem günstigen Preis an sozial benachteiligte Personen, verfolgt sie damit einen gemeinnützigen Zweck. Bei Grundstücken die günstig vermietet werden, handelt es sich um betriebsnotwendiges Anlagevermögen, da die Grundstücke der Stiftung nicht nur als Vermögensanlage oder durch ihren Ertrag dienen. (04.03.18)

Aufgabe selbständige Tätigkeit infolge Invalidität

Gemäss DBG greift die privilegierte Besteuerung nur, wenn der selbständig Erwerbende die Tätigkeit bereits vor seiner Invalidität ausgeübt hat. Die Geschäftsaufgabe darf wiederum erst nach Eintritt der Invalidität erfolgen. Weiter muss die Invalidität kausal für die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit sein. Eine zeitliche Nähe zwischen Eintritt der Invalidität und definitiver Geschäftsaufgabe ist nicht erforderlich gemäss Bundesgericht. (24.03.18)

  1. Verurteilung Ausland/Ausweisentzug in der Schweiz

  2. Vorsteuerabzug Immobilien-Abbruch
  3. Kündigung ohne konkreten Sanierungsbedarf
  4. Forderungsverzicht Bankschuld
  5. IV-Rente bei psychischen Leiden
  6. Direkte Auszahlung Familienzulagen an Sorgeberechtigte
  7. Selbständige Taxifahrer
  8. Abschreibungen Immobilien
  9. Aufrechnung Steuerrückstellung
  10. Steuertarif geteilte Obhut

Seite 45 von 48

  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
© 2018 | Zimmerli Treuhand AG | Othmarsingerstrasse 29 | 5600 Lenzburg/AG | +4162 888 80 30