Akzeptanz Pauschalspesen

Spesenersatz stellt kein steuerbares Einkommen des Steuerpflichtigen dar, soweit tatsächlich entstandene Kosten erstattet werden. Das gilt auch, wenn entstandene Kosten durch Pauschalspesen ersetzt werden, basierend auf einem von der zuständigen kantonalen Steuerbehörde genehmigten Spesenreglement. Gestützt auf ein genehmigtes Spesenreglement ausbezalte Pauschalspesen sind von der Veranlagungsbehörde vorbehaltlos zu akzeptieren, und zwar auch dann, wenn diese das Spesenreglement nicht selbst genehmigte gemäss Bundesgericht. (01.10.23)

Eigentumsquote an Liegenschaft

Für die Aufteilung des Eigenmietwertes ist an die Eigentumsquoten wie sie im Grundbuch eingetragen sind anzuknüpfen. Eine abweichende Vereinbarung ist ohne Eintragung im Grundbuch unbeachtlich. Da die Unterhaltskosten bei selbst bewohnten Liegenschaften in direktem Zusammenhang mit dem Eigenmietwert stehen, kann der Eigentümer, der bloss die Hälfte des Eigenmietwertes versteuert, auch nur die hälftigen Unterhaltskosten abziehen, und zwar unabhängig davon, ob er tatsächlich mehr Unterhaltskosten bezahlte gemäss Bundesgericht. (24.09.23)

Nachsteuerverfahren

Die im nichtstreitigen Verfahren ergangene Verfügung bildet grundsätzlich den äussersten Rahmen des daran anschliessenden Verwaltungsrechtsstreits. Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren kann nur sein, was bereits Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens war oder allenfalls hätte sein sollen, und was gemäss der Dispositionsmaxime zwischen den Parteien noch strittig ist. Gegenstände, über welche die erste Instanz zu Recht nicht entschieden hat, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Rechtsmittelbehörde gemäss Bundesgericht. (17.09.23)

Massgebender Zeitupunkt Einzahlung 3. Säule

Ein Beitrag für die Säule 3a muss auf dem Vorsorgekonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben sein, damit er nicht mehr anderweitig verwendet werden kann. Erst dann kann der Beitrag der jeweiligen beruflichen Vorsorge dienen. So ist der Eintritt der Mittel in den Vorsorgekreislauf entscheidend für die Abzugsfähigkeit der Beiträge. Zeitlich abzustellen ist mithin auf den Tag der Gutschrift, nicht auf den Tag der Abbuchung beim Steuerpflichtigen gemäss Bundesgericht. (10.09.23)

Voraussetzung Rückstellungen

Steuerlich anerkannte echte Rückstellungen setzen eine echte Aussenverpflichtung voraus, welche ihren Ursprung in der Berichtsperiode hat. Bei den während der Umtriebszeit im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Baumplantagen anfallenden Kosten handelt es sich jedoch um typisch periodenbezogene Kosten, d.h. diese Kosten fallen in denjenigen Jahren an, während denen die veräusserten Bäume wachsen, und die entsprechenden Aufwendungen können und müssen daher auch in diesen Jahren als Aufwendungen verbucht werden gemäss Bundesgericht. (27.08.23)

Überbrückungsleistungen

Bei der Berechnung der Mindestversicherungsdauer für die Ausrichtung von Überbrückungsleistungen wird die in einem EU-Mitgliedstaat geleistete Beitragszeit nicht angerechnet, weil es keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Sinne des europäischen Koordinationsrechts sind gemäss Bundesgericht.

Grundstücksteuer

Das Bundesgericht hält fest, dass der Wohnort des Eigentümers eines Grundstücks kein angemessenes Kriterium für die Bemessung einer Steuer sei. Denn Einwohner, die keine Einkommens- oder Vermögenssteuer zahlten und von der Kopfsteuer befreit seien, würden kaum etwas zu den Infrastrukturkosten beitragen, wenn sie Besitzer eines Grundstücks von geringem Wert seien. Daraus folgert das Bundesgericht, dass der Wohnort für die Bestimmung des Beitrags an den Gemeindehaushalt irrelevant sei. Unter diesen Umständen sei die Ungleichbehandlung zwischen den beiden Kategorien von Eigentümern nicht gerechtfertigt. (13.08.23)

Geldwerte Leistung Nahestehender

Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung genügt es nicht, wenn der Leistungsempfänger allein der Gesellschaft nahesteht. War das Missverhältnis der Leistung den Mitgliedern des Verwaltungsrates bekannt, so ändert die Genehmigung des Geschäftes durch die GV daran nichts. Sie mochte die VR-Mitglieder allenfalls davor bewahren, dereinst von der Gesellschaft für die unterpreisliche Übertragung der Liegenschaft verantwortlich gemacht zu werden gemäss Bundesgericht. (06.08.23)

Abzug Fahrtkosten

Beträgt die Zeitersparnis unter einer Stunde pro Arbeitstag können keine Fahrtkosten abgezogen werden. Die Vereinbarkeit des Arbeitsweges mit dem Fahren der Kinder in die Schule ist unbeachtlich, da es sich um persönlich/familiäre Notwendigkeiten handelt, welche steuerlich nicht von Belang sind. Auch der Verweis auf das Gleichstellungsgesetz des Steuerpflichtigen verfing nicht, regelt dieses doch keine steuerlichen Fragestellungen gemäss Bundesgericht. (30.07.23)

Kündigung wegen Impfung

Wer sich als Berufsmilitär anstellen lässt, begibt sich in ein besonderes Rechtsverhältnis. Insbesondere gilt eine mit dem Dienst in der Armee verbundene Gehorsamspflicht. Aus den Kündigungsverfügungen geht hervor, dass die Verpflichtung zur Impfung darauf beruhte, dass eine sofortige Einsatzbereitschaft für kurzfristige Einsätze im Ausland sicherzustellen ist. Dabei handelt es sich um einen militärischen Befehl. Im Kontext der Tätigkeit als Berufsmilitär in einer Spezialeinheit der Schweizer Armee bildet die Impfpflicht einen leichten Grundrechtseingriff, welcher gemäss Bundesgericht nicht verweigert werden kann. (22.07.23)