Voraussetzung Rückstellungen

Steuerlich anerkannte echte Rückstellungen setzen eine echte Aussenverpflichtung voraus, welche ihren Ursprung in der Berichtsperiode hat. Bei den während der Umtriebszeit im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Baumplantagen anfallenden Kosten handelt es sich jedoch um typisch periodenbezogene Kosten, d.h. diese Kosten fallen in denjenigen Jahren an, während denen die veräusserten Bäume wachsen, und die entsprechenden Aufwendungen können und müssen daher auch in diesen Jahren als Aufwendungen verbucht werden gemäss Bundesgericht. (27.08.23)

Überbrückungsleistungen

Bei der Berechnung der Mindestversicherungsdauer für die Ausrichtung von Überbrückungsleistungen wird die in einem EU-Mitgliedstaat geleistete Beitragszeit nicht angerechnet, weil es keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Sinne des europäischen Koordinationsrechts sind gemäss Bundesgericht.

Grundstücksteuer

Das Bundesgericht hält fest, dass der Wohnort des Eigentümers eines Grundstücks kein angemessenes Kriterium für die Bemessung einer Steuer sei. Denn Einwohner, die keine Einkommens- oder Vermögenssteuer zahlten und von der Kopfsteuer befreit seien, würden kaum etwas zu den Infrastrukturkosten beitragen, wenn sie Besitzer eines Grundstücks von geringem Wert seien. Daraus folgert das Bundesgericht, dass der Wohnort für die Bestimmung des Beitrags an den Gemeindehaushalt irrelevant sei. Unter diesen Umständen sei die Ungleichbehandlung zwischen den beiden Kategorien von Eigentümern nicht gerechtfertigt. (13.08.23)

Geldwerte Leistung Nahestehender

Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung genügt es nicht, wenn der Leistungsempfänger allein der Gesellschaft nahesteht. War das Missverhältnis der Leistung den Mitgliedern des Verwaltungsrates bekannt, so ändert die Genehmigung des Geschäftes durch die GV daran nichts. Sie mochte die VR-Mitglieder allenfalls davor bewahren, dereinst von der Gesellschaft für die unterpreisliche Übertragung der Liegenschaft verantwortlich gemacht zu werden gemäss Bundesgericht. (06.08.23)

Abzug Fahrtkosten

Beträgt die Zeitersparnis unter einer Stunde pro Arbeitstag können keine Fahrtkosten abgezogen werden. Die Vereinbarkeit des Arbeitsweges mit dem Fahren der Kinder in die Schule ist unbeachtlich, da es sich um persönlich/familiäre Notwendigkeiten handelt, welche steuerlich nicht von Belang sind. Auch der Verweis auf das Gleichstellungsgesetz des Steuerpflichtigen verfing nicht, regelt dieses doch keine steuerlichen Fragestellungen gemäss Bundesgericht. (30.07.23)

Kündigung wegen Impfung

Wer sich als Berufsmilitär anstellen lässt, begibt sich in ein besonderes Rechtsverhältnis. Insbesondere gilt eine mit dem Dienst in der Armee verbundene Gehorsamspflicht. Aus den Kündigungsverfügungen geht hervor, dass die Verpflichtung zur Impfung darauf beruhte, dass eine sofortige Einsatzbereitschaft für kurzfristige Einsätze im Ausland sicherzustellen ist. Dabei handelt es sich um einen militärischen Befehl. Im Kontext der Tätigkeit als Berufsmilitär in einer Spezialeinheit der Schweizer Armee bildet die Impfpflicht einen leichten Grundrechtseingriff, welcher gemäss Bundesgericht nicht verweigert werden kann. (22.07.23)

Ferienhaus im Ausland

Die Steuerbehörden legten den Eigenmietwert auf 6% des Schätzwerts fest, abzüglich pauschaler Unterhaltskosten. Der Steuerpflichtige war mit dieser Berechnung nicht einverstanden und legte ein privates Gutachten zur Feststellung des Eigenmietwertes vor. Von der pauschalen Ermittlung des Eigenmietwertes kann im Ausland nur sehr restriktiv und bei Vorliegen eines öffentlichen Gutachtens abgewichen werden. An ein solches sind jedoch hohe Massstäbe zu richten, damit überhaupt eine Vergleichbarkeit zur schweizerischen Bewertungspraxis hergestellt werden kann gemäss Bundesgericht. (16.07.23)

LS-Unterhalt Pergola

Gemäss Bundesgericht können die Kosten für den Bau eines Wintergartens nach dem Abriss einer Pergola nicht als Abzug vom steuerbaren Einkommen geltend gemacht werden. Für die Abgrenzung zwischen Werterhaltung und Wertvermehrung bildet nicht der Wert des Grundstückes den Vergleichsmassstab, sondern derjenige, der konkret instand gehaltenen oder ersetzten Installationen. (09.07.23)

Verzugszinsen Selbstanzeige

Wurde die Straflosigkeit der erstmaligen Selbstanzeige einer steuerpflichtigen Person verfügt, führt jede weitere Selbstanzeige zu einer Büssung. Wurde die Strafbefreiung der erstmaligen Selbstanzeige nicht verfügt, so kann eine spätere, darauf folgende Selbstanzeige die Strafbefreiung beanspruchen. Gemäss Bundesgericht besteht keine bundesrechtliche Bestimmung, in welcher Steuerperiode die Verzugszinsen auf Nachsteuern abzuziehen sind. (01.07.23)

Ferienanteil Vollzeitanstellung

Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer während der Ferien lohnmässig nicht schlechter gestellt werden darf, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte. Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden gemäss Bundesgericht. (25.06.23)