Holdingprivileg

Die Tatsache, dass der Steuerpflichtige für Steuerperioden vor 2017 das Holdingprivileg genossen hat, kann eine ausdrückliche Zusicherung der Steuerverwaltung für die betreffende Steuerperiode nicht ersetzen, da diese Voraussetzung erfüllt sein muss, damit der Grundsatz von Treu und Glauben gilt und dem Legalitätsprinzip vorgeht. So ist die Behörde nach dem Grundsatz der Nichtpräjudizierbarkeit vergangener Steuerperioden für die Zukunft nicht an eine für ein bestimmtes Steuerjahr ergangene Veranlagung gebunden und der Steuerpflichtige kann sich der Überprüfung seines Holdingprivilegs für die Steuerperiode 2017 nicht mit der Begründung widersetzen, dass er zuvor davon profitiert hatte gemäss Bundesgericht. (20.11.22)

Partielle Steuerbefreiung

Wenn eine juristische Person gleichzeitig öffentliche Zwecke wie auch Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke verfolgt, ist sie primär auf die Erzielung von Gewinn oder die Selbsthilfe ausgerichtet. Überschreiten die Gewinn- oder Selbsthilfezwecke ein gewisses Ausmass, ist eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke ausgeschlossen gemäss Bundesgericht. (13.11.22)

Indirekte Teilliquidation Mitwirkung

Mitwirkung im Sinne der Bestimmungen zur Teilliquidation liegt vor, wenn der Verkäufer weiss oder wissen muss, dass der Gesellschaft zwecks Finanzierung des Kaufpreises Mittel entnommen und nicht wieder zugeführt werden. Ob die Gesellschaft bei der Veräusserung der Beteiligungsrechte durch ein Zusammenwirken von Verkäufer und Käufer teilweise liquidiert wird, ist nach objektiven Kriterien und aufgrund der gesamten für die Finanzierung massgebenden Umstände zu entscheiden. Um den Mitwirkungsvorwurf auszuschliessen, muss der Verkäufer prüfen, ob der Käufer ohne Rückgriff auf die Mittel der Zielgesellschaft imstande ist, den Kaufpreis aus eigener Kraft zu finanzieren gemäss Bundesgericht. (06.11.22)

BVG Invalidität

Die Vorsorgeeinrichtung, die nicht zur Zahlung von IV-Leistungen verpflichtet war, weil die Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität führte, keine Auswirkungen auf das betreffende Arbeitsverhältnis hatte, ist auch später nicht zur Zahlung von Leistungen verpflichtet, wenn die Person zum Zeitpunkt einer nachträglichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht mehr bei ihr versichert war gemäss Bundesgericht. (30.10.22)

Ausscheidungsverluste Immobiliengesellschaften

Bei Immobiliengesellschaften sind Ausscheidungsverluste in erster Linie durch den Kanton, in dessen Gebiet der Verlust resultierte, und in zweiter Linie durch das Hauptsteuerdomizil zu vermeiden. Der Kanton des Hauptsteuerdomizils kann sich der Verlustübernahme auch dann nicht entziehen, wenn er die Grundstückgewinne der Gesellschaft der Grundstückgewinnsteuer als Objektsteuer unterwirft. Erst und nur wenn am Hauptsteuerdomizil kein Gewinn mehr verrechnet werden kann, müssen in letzter Linie die anderen Liegenschaftskantone den Verlust verrechnen gemäss Bundesgericht. (23.10.22)

Getrennte Besteuerung

Ob die Ehe als wirtschaftliche Einheit zu würdigen ist, hängt von der Art der Mittelverwendung ab, wie sie objektiv feststellbar ist, wobei die subjektiven Absichten der Ehegatten nicht massgebend sind. Dabei gilt es zu beachten, dass die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten nach dem Willen des Gesetzgebers die Regel darstellt, die getrennte Besteuerung die Ausnahme. Wer sich auf die getrennte Besteuerung beruft, muss die Ausnahmesituation nachweisen. Dies gilt auch für die Steuerbehörden gemäss Bundesgericht. (16.10.22)

Simuliertes Darlehen

Ob eine Rückzahlung von den Parteien in Betracht gezogen wird oder nicht, ist ein Willenselement, das naturgemäss nicht direkt bewiesen werden kann, sondern auf das nur aufgrund äusserer Umstände geschlossen werden kann. Damit eine Simulation angenommen werden kann, muss sie auf klaren Indizien beruhen. Als steuerbegründende Tatsache liegt die Beweislast bei der Steuerbehörde. Die spätere Rückzahlung des Darlehens schliesst grundsätzlich die Annahme einer ursprünglichen Simulation aus, es sei denn, die Rückzahlung sei missbräuchlich erfolgt, d.h. nachdem die Steuerbehörde das Darlehen als simuliert qualifiziert und so versucht hat, diese Beurteilung zu unterlaufen gemäss Bundesgericht. (09.10.22)

Nachsteuer Einkauf Vorsorgeeinrichtung

Wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind, kann bei einem Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung und anschliessendem Kapitalbezug innerhalb der Frist die bereits rechtsbeständige Veranlagung betreffend die Abzugsberechtigung des Einkaufs im Nachsteuerverfahren noch korrigiert werden. Wesentlich ist, dass der in der Steuererklärung enthaltene Fehler nicht als offenkundig gelten kann und somit keine Abklärungspflicht des zuständigen Steuerkommissärs begründete gemäss Bundesgericht. (02.10.22)

Verschuldenshaftung

Eine Stadt haftet nicht für den schweren Unfall eines Mannes mit einem Tram der Verkehrsbetriebe dieser Stadt. Der Mann war an einer Tramhaltestelle gestanden, seinen Blick auf sein Mobiltelefon gerichtet, als er unvermittelt und ohne nach links zu schauen den Gleisbereich betrat und vom Tram erfasst wurde. Da ein grobes Verschulden des Verletzten vorliegt, wird die Stadt von ihrer eisenbahnrechtlichen Haftpflicht entlastet gemäss Bundesgericht. (25.09.22)

Schätzwert Grundstück

Kantonale Regelungen, welche Vermögenssteuerwerte vorschreiben, die über mehrere Jahre keine Anpassung erfahren und den aktuellen Marktpreisen nicht annähernd entsprechen, verstossen gegen das Harmonisierungsrecht. Mangels einer Verkehrswertstatistik , die eine zeitnahe Anpassung der Vermögenswerte an die Marktentwicklung erlauben würde, kann das Kantonale Steueramt nur gerecht werden, wenn es im Einzelfall eine Neubeurteilung der Schätzung veranlasst. Wird eine Liegenschaft weit über dem Schätzwert verkauft (über 45%) rechtfertigt sich eine Anpassung des Vermögenssteuerwertes gemäss Bundesgericht. (18.09.22)