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Zinsen Rundschreiben EStV

Die von der EStV jährlich publizierten Rundschreiben für die Berechnung der für die geldwerten Leistungen massgeblichen Zinssätze gelten auch für die Belange der Staats- und Gemeindesteuern. Hält sich die steuerpflichtige Person bei ihrer Zinsgestaltung daran, wird angenommen, es liege keine geldwerte Leistung vor. Weicht sie davon ab und gelingt ihr der Nachweis der Drittvergleichskonvormität nicht, kann die Steuerbehörde ihrerseits einen anderen marktkonformen Zins festlegen gemäss Bundesgericht. (12.01.25)

Indirekte Teilliquidation

Beläuft sich der Betrag der nichtbetriebsnotwendigen Substanz auf eine Gesamtsumme, bei der unter betrieblichen Gesichtspunkten nicht mehr ernsthaft mit einer Nichtausschüttung gerechnet werden kann, und wo die Thesaurierung offenkundig allein aus steuerlichen Gründen bis nach dem Verkauf aufrechterhalten worden ist, muss die verkäuferseitige Mitwirkung und das Vorliegen einer indirekten Teilliquidation angenommen werden gemäss Bundesgericht. (22.12.24)

Guthaben Boni

Boni, die weder auf vertraglicher noch auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen, werden nicht bei Ankündigung, sondern erst bei Auszahlung realisiert. Von der Soll-Methode wird in der Steuer-Praxis nur abgewichen, soweit die Erfüllung der Forderung als unsicher erscheint. Dann wird mit der Besteuerung bis zur Erfüllung zugewartet gemäss Bundesgericht. (01.12.24)

Verjährung Verrechnungssteuer

Die Verjährung beginnt mit dem Folgetag des Tags der Tatausführung. Bei geldwerten Leistungen ist dies der Tag, an der die Gesellschaft ihre Jahresrechnung eingereicht hat, in welcher die steuerpflichtige Leistung nicht verbucht ist. Hält die Gesellschaft keine GV zur Genehmigung der Jahresrechnung ab, beginnt die Verjährungsfrist 30 Tage nach dem spätesten Termin für die ordentliche GV d.h. 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres gemäss Bundesgericht. (10.11.24)

Vertretungsverhältnis

Aufgrund eines einzigen eingereichten Fristerstreckungsgesuchs durch eine Treuhandfirma lässt sich noch keine Duldungsvollmacht ableiten. Gegen ein Vertretungsverhältnis spricht auch, dass das Steueramt auf dem Steuererklärungsformular ausdrücklich festgehalten hat, dass vertragliche Vertretung im Veranlagungsverfahren nur angenommen werde, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliege. Gemäss Bundesgericht hat das Steueramt die Verjährungsfrist nicht unterbrochen mit dem Schreiben an die Treuhandfirma. (15.12.24)

Überschuldete Firmenbeteiligung

Die Holding eines Ehepaares erwarb eine 100%-Beteiligung an einer überschuldeten Gesellschaft derselben Eheleute für CHF 0. Das Steueramt bewertete dies als preislich überhöhte Übernahme und rechnete dem Ehepaar eine geldwerte Leistung in der Höhe der Überschuldung an. Der Grund für die Aufrechnung ist, dass die Holding durch die Übernahme der Schulden der Eheleute diese von ihrer Verpflichtung zur Kapitalnachschussleistung befreite, was als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird gemäss Bundesgericht. (24.11.24)

Anspruch Partnerrente

Der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente, auch bei Vorhandensein eines gemeinsamen Kindes, kann voraussetzen, dass die begünstigte Person zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person das 45. Altersjahr vollendet hat. Das Bundesgericht sagt, dass eine Vorsorgeeinrichtung den Kreis der Anspruchsberechtigten enger fassen kann, da die Begünstigung der genannten Person zur überobligatorischen Vorsorge zählt. (03.11.24)

Verwirkungsfrist Nebensteuerdomizil

Der Grundsatz der automatischen Verwirkung des Nachbesteuerungsrechts, schreibt dem Kanton des Nebensteuerdomizils indirekt vor, die definitive Steuerveranlagung des Hauptsteuerdomizils abzuwarten. Ein solches Vorgehen lässt sich jedoch nicht ableiten aus dem Gesetzestext, das letztlich einem Eingriff in die Veranlagungskompetenz des Nebensteuerdomizils gleichkommen würde gemäss Bundesgericht. (08.12.24)

Vorsorgeüberweisungen

Das Bundesgericht entschied, dass die Überweisung von Vorsorgeguthaben von zwei Einrichtungen der beruflichen Vorsorge auf Freizügigkeitskonten keine steuerbare Kapitalleistung darstellt, da die übertragenen Leistungen nicht fällig sind und lediglich ein Anwartsanspruch besteht. Es stellte fest, dass die vor der Teilpensionierung getätigten Einkäufe im Vorsorgekreislauf verbleiben und daher keine Verletzung der 3-Jahresfrist vorliegt. (17.11.24)

Missbräuchliche Kündigung

Die Entlassung eines Arbeitnehmers, der sich in Verhandlungen über eine Übernahme des Betriebes befand, ist nicht missbräuchlich, wenn der tatsächliche Kündigungsgrund in der Betriebsübernahme durch Konkurrenten lag, wobei die Arbeitgeberin vorbrachte, die Entlassung des Arbeitnehmers erfolgte aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dass der ursprüngliche Inhaber im Rahmen der Übernahmeverhandlungen nicht preisgab, dass noch andere Interessenten vorhanden waren, macht die Entlassung nicht missbräuchlich gemäss Bundesgericht. (27.10.24)

  1. Fristlose Entlassung
  2. Tempolimits
  3. Moralische Pflichten
  4. Kontrollversagen Bank
  5. Kapitalgewinn
  6. Änderung Verhältnisse
  7. Veranlagungen Steuern
  8. Selbstbewohnte Liegenschaft
  9. Aufteilung Miete
  10. Kunsthandel

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