Getrennte Besteuerung

Ob die Ehe als wirtschaftliche Einheit zu würdigen ist, hängt von der Art der Mittelverwendung ab, wie sie objektiv feststellbar ist, wobei die subjektiven Absichten der Ehegatten nicht massgebend sind. Dabei gilt es zu beachten, dass die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten nach dem Willen des Gesetzgebers die Regel darstellt, die getrennte Besteuerung die Ausnahme. Wer sich auf die getrennte Besteuerung beruft, muss die Ausnahmesituation nachweisen. Dies gilt auch für die Steuerbehörden gemäss Bundesgericht. (16.10.22)

Simuliertes Darlehen

Ob eine Rückzahlung von den Parteien in Betracht gezogen wird oder nicht, ist ein Willenselement, das naturgemäss nicht direkt bewiesen werden kann, sondern auf das nur aufgrund äusserer Umstände geschlossen werden kann. Damit eine Simulation angenommen werden kann, muss sie auf klaren Indizien beruhen. Als steuerbegründende Tatsache liegt die Beweislast bei der Steuerbehörde. Die spätere Rückzahlung des Darlehens schliesst grundsätzlich die Annahme einer ursprünglichen Simulation aus, es sei denn, die Rückzahlung sei missbräuchlich erfolgt, d.h. nachdem die Steuerbehörde das Darlehen als simuliert qualifiziert und so versucht hat, diese Beurteilung zu unterlaufen gemäss Bundesgericht. (09.10.22)

Nachsteuer Einkauf Vorsorgeeinrichtung

Wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind, kann bei einem Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung und anschliessendem Kapitalbezug innerhalb der Frist die bereits rechtsbeständige Veranlagung betreffend die Abzugsberechtigung des Einkaufs im Nachsteuerverfahren noch korrigiert werden. Wesentlich ist, dass der in der Steuererklärung enthaltene Fehler nicht als offenkundig gelten kann und somit keine Abklärungspflicht des zuständigen Steuerkommissärs begründete gemäss Bundesgericht. (02.10.22)

Verschuldenshaftung

Eine Stadt haftet nicht für den schweren Unfall eines Mannes mit einem Tram der Verkehrsbetriebe dieser Stadt. Der Mann war an einer Tramhaltestelle gestanden, seinen Blick auf sein Mobiltelefon gerichtet, als er unvermittelt und ohne nach links zu schauen den Gleisbereich betrat und vom Tram erfasst wurde. Da ein grobes Verschulden des Verletzten vorliegt, wird die Stadt von ihrer eisenbahnrechtlichen Haftpflicht entlastet gemäss Bundesgericht. (25.09.22)

Schätzwert Grundstück

Kantonale Regelungen, welche Vermögenssteuerwerte vorschreiben, die über mehrere Jahre keine Anpassung erfahren und den aktuellen Marktpreisen nicht annähernd entsprechen, verstossen gegen das Harmonisierungsrecht. Mangels einer Verkehrswertstatistik , die eine zeitnahe Anpassung der Vermögenswerte an die Marktentwicklung erlauben würde, kann das Kantonale Steueramt nur gerecht werden, wenn es im Einzelfall eine Neubeurteilung der Schätzung veranlasst. Wird eine Liegenschaft weit über dem Schätzwert verkauft (über 45%) rechtfertigt sich eine Anpassung des Vermögenssteuerwertes gemäss Bundesgericht. (18.09.22)

Steuerdomizil Schenker

Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass die Veranlagungsverfügungen der deutschen Behörden für die Perioden 2005 und 2006 den Nachweis darüber erbringen würden, dass die Schenkerin (Mutter des Erblassers) 2006 nur über einen fiktiven Steuerwohnsitz in der Schweiz verfügt hätte. Gemäss Bundesgericht sind die schweizerischen Steuerhörden nicht an ausländische Veranlagungsverfügungen gebunden. Die Tatsache, dass eine ausländische Steuerbehörde gegenüber einer in der Schweiz steuerpflichtigen Person eine Veranlagungsverfügung erlässt, stellt den Steuerwohnsitz in der Schweiz nicht grundsätzlich in Frage. Aufgrund der übrigen Faktoren kann davon ausgegangen werden, dass die Schenkerin 2006 den Wohnsitz in der Schweiz hatte. (11.09.22)

Beweislast Indizienbeweis

Der Umstand, dass der Steuerpflichtige das Bargeld im Bankschliessfach nicht als Vermögen deklariert hatte, ist grundsätzlich eine geeignete Basis für die von den Behörden angestellte Vermutung, dass diese Vermögenswerte vollständig aus unversteuertem Einkommen stammten. Dass die versteuerten Einkünfte ab dem Jahr X die Summe der Mittel im Bankschliessfach nicht erreichten, stützt diesen Schluss. Es bedarf deshalb keiner absoluten Gewissheit, sondern es genügt, wenn die Steuerbehörde nach erfolgter Beweiswürdigung und aufgrund objektiver Gesichtspunkte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Vorliegen eines rechtserheblichen Sachumstandes überzeugt ist gemäss Bundesgericht. (04.09.22)

Interkantonale Doppelbesteuerung

Ein Kanton darf ein Steuersubjekt grundsätzlich nicht deshalb stärker belasten, weil es nicht im vollen Umfang seiner Steuerhoheit untersteht, sondern zufolge seiner territorialen Beziehungen auch in einem anderen Kanton steuerpflichtig ist. Solange der Ertrag aus qualifizierter Beteiligung nach dem im Hauptsteuerdomizil geltenden Entlastungsmechanismus vollständig entlastet wird, besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Entlastung in einem Nebensteuerdomizil gemäss Verwaltungsgericht. (28.08.22)

Todesfallkapital Lebenspartner

Eine Vorsorgeeinrichtung ist reglementarisch befugt von einem eingeschränkten Begriff der Lebenspartnerschaft auszugehen. Es ist somit zulässig vorzusehen, dass die Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt geführt werden muss. Gemäss Bundesgericht muss dabei nicht ohne Weiteres eine ständige ungeteilte Wohngemeinschaft an einem festen Wohnort erwartet werden. Massgegend sein müsse, dass die Lebenspartner den manifesten Willen hätten, ihre Lebensgemeinschaft, soweit möglich als ungeteilte Wohngemeinschaft im selben Haushalt zu leben. Demzufolge steht dem Lebenspartner das Todesfallkapital zu. (21.08.22)

Ohne GV kein VR

Bisher war die Frage ungeklärt ob Verwaltungsräte nach Ablauf ihrer statutarischen Amtszeit ohne Wiederwahl weiter im Amt bleiben. Mangels rechtskonformer Wiederwahl scheidet ein VR-Mitglied nach sechs Monaten nach dem letzten Geschäftsjahr seiner Amtszeit als Verwaltungsrat aus gemäss Bundesgericht. Den dadurch eventuell entstehenden Organisationsmagel der Aktiengesellschaft nimmt das Bundesgericht als logische Konsequenz in Kauf. (14.08.22)