Gewinnungskosten Anwalt

Würde man die Abzugsfähigkeit der Gewinnungskosten einer Unterhaltsrente oder eines Unterhaltsbeitrages anerkennen, hätte dies zur Folge, dass der Grundsatz der Korrespondenz zwischen den beiden Ex-Ehegatten relativiert würde, da der Gläubiger seine Anwaltskosten als Gewinnungskosten abziehen könnte, nicht aber der Schuldner, da die Tätigkeit seines Anwaltes nicht darauf ausgerichtet ist, Einkünfte oder eine Erhöhung derselben zu erzielen. Aufgrund dieser Elemente und unter Berücksichtigung des Sinnes und Zwecks der restriktiv zu interpretierenden Ausnahmeregelung können die Anwaltskosten nicht abgezogen werden gemäss Bundesgericht. (14.05.23)

Entschädigung missbräuchliche Kündigung

Die Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung hat 2 Zwecke. Der erste Zweck ist die durch die Kündigung verursachte Unbill auszugleichen. Der zweite Zweck ist das Verhalten des Arbeitgebers zu sanktionieren. Eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung muss gemäss Steuergesetz in die zweite Kategorie fallen und ist somit eine Genugtuungszahlung. In der Praxis ist es unmöglich die Entschädigung in verschiedene Zwecke zu unterteilen. Wie im Bereich der Sozialversicherungen ist daher diese Entschädigung vom normalen steuerbaren Einkommen des Steuerpflichtigen auszunehmen gemäss Bundesgericht.  

Geldwerte Leistung Gesellschaften

Bei geldwerten Leistungen zwischen Schwestergesellschaften fliesst der Vorteil an sich unmittelbar von einer Schwestergesellschaft zur anderen. Die an den Gesellschaften beteiligten Aktionäre sind mittelbar betroffen, indem der Wert der Beteiligung an der leistenden Gesellschaft abnimmt, während sich der Wert der empfangenden Gesellschaft entsprechend erhöht. Eine solche geldwerte Leistung zwischen Schwestergesellschaften fusst regelmässig auf dem gemeinsamen Beteiligungsverhältnis, weshalb sich die Zuwendung an Schwestergesellschaften als verdeckte Gewinnausschüttung an die Aktionäre einerseits und als verdeckte Kapitaleinlage der Aktionäre an die empfangende Gesellschaft andererseits erweisen gemäss Bundesgericht. (30.04.23)

Entschädigung Dienstbarkeit

Stellt sich im Einzelfall ein Reinvermögenszugang ein, bleibt im Privatvermögen zu prüfen, ob der Überschuss, der realisierte konjunkturelle Mehrwert, als steuerbarer Vermögens- bzw. Kapitalertrag oder aber als steuerfreier Vermögens- bzw. Kapitalgewinn zu erfassen ist. Bei einer eingeräumten Dienstbarkeit (Pflanzen- und Bauhöhenbeschränkung) handelt es sich nicht um eine wesentliche Beeinträchtigung. Das Entgelt, welches für die Einräumung der Dienstbarbeit bezahlt wurde steht nicht im Zusammenhang mit einer teilweisen Veräusserung des Grundstückes oder eines sonstigen Vermögenswertes. Von einem Kapitalgewinn kann damit nicht gesprochen werden gemäss Bundesgericht. (23.04.23)

Säule 3a bei Konkurs

Kapitalleistungen aus der gebundenen Vorsorge 3a, die den Lebensunterhalt sichern, sind beschränkt pfändbar und im Konkurs entsprechend zu behandeln. Wie das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit fallen die Kapitalleistungen aus der gebundenen Vorsorge 3a nach Konkurseröffnung nicht unter Art. 197 Abs. 2 SchKG und gehören demnach nicht zur Konkursmasse gemäss Bundesgericht. (16.04.23)

Konkubinat Liegenschaft

Der Steuerpflichtige ist mit seiner Konkubinatspartnerin zu je 50% Miteigentümer einer selbstbewohnten Liegenschaft. Aufgrund seiner höheren wirtschaftflichen Leistungsfähigkeit vereinbarte er mit seiner Partnerin, dass er mehr als die Hälfte der Unterhaltskosten und Schuldzinsen finanziere und machte die entsprechenden Abzüge in seiner Steuererklärung geltend. Da der Steuerpflichtige gestützt auf seinen 50% Miteigentumsanteil einkommensseitig nur den hälftigen Eigenmietwert versteuert, kann er auch nur 50% der Unterhaltskosten und Schuldzinsen abziehen gemäss Bundesgericht. (09.04.23)

Anerkennung Spesenreglement

Die Zulassung durch die Steuerbehörde des Sitzkantons des Arbeitgebers ist grundsätzlich von allen Kantonen anerkannt und für sie verbindlich, wobei es sich dabei um einen Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben handelt. Mit anderen Worten müssen die aufgrund eines genehmigten Spesenreglements bezahlten Spesen, insbesondere die Pauschalspesen, von der Steuerbehörde bei der Veranlagung des einzelnen Mitarbeiters vorbehaltlos akzeptiert werden gemäss Bundesgericht. (02.04.23)

Dreieckstheorie Schwestergesellschaften

Steuerrechtlich steht es der die beiden Gesellschaften beherrschenden natürlichen Person nicht frei, eine Gewinnverschiebung von einer Gesellschaft in eine andere vorzunehmen. Tut die beherrschende natürliche Person dies dennoch, so ist über den Vorgang abzurechnen, und zwar in Anwendung der reinen Dreieckstheorie, sowei die ausschüttende Beteiligung dem Privatvermögen angehört laut Bundesgericht. (26.03.23)

Geldwerte Leistungen Anteilsinhaber

Ein Gesellschafter der gleichzeitig Organ und beherrschender Anteilsinhaber der Gesellschaft ist, hat Bestand und Höhe einer von der Veranlagungsbehörde behaupteten geldwerten Leistung detailliert zu bestreiten. Unterlässt er dies oder beschränkt er sich auf pauschale Ausführungen, darf die Veranlagungsbehörde grundsätzlich annehmen, die auf Gesellschaftsebene rechtskräftig veranlagte Aufrechnung sei dem Anteilsinhaber gegenüber ebenso berechtigt gemäss Bundesgericht. (19.03.23)

Werkzeuge Unterhalt Liegenschaft

Die Kosten für den Erwerb von Werkzeugen selbst, auch wenn diese für Renovationsarbeiten eingesetzt werden, dienen nicht dem Werterhalt der Liegenschaft. Zudem schlagen sie sich nicht im Eigenmietwert der Liegenschaft nieder, sodass es am unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eigenmietwert fehlt. Es handelt sich auch nicht um Ersatzanschaffungen für Vermögensgegenstände wie veraltete Einrichtungen oder Geräte. Vielmehr ist der Erwerb von Werkzeugen als Anschaffung von Vermögensgegenständen zu qualifizieren, weshalb die entsprechenden Kosten nicht als Unterhalt abgezogen werden können gemäss Bundesgericht. (12.03.23)