Guthaben Boni

Boni, die weder auf vertraglicher noch auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen, werden nicht bei Ankündigung, sondern erst bei Auszahlung realisiert. Von der Soll-Methode wird in der Steuer-Praxis nur abgewichen, soweit die Erfüllung der Forderung als unsicher erscheint. Dann wird mit der Besteuerung bis zur Erfüllung zugewartet gemäss Bundesgericht. (01.12.24)

Überschuldete Firmenbeteiligung

Die Holding eines Ehepaares erwarb eine 100%-Beteiligung an einer überschuldeten Gesellschaft derselben Eheleute für CHF 0. Das Steueramt bewertete dies als preislich überhöhte Übernahme und rechnete dem Ehepaar eine geldwerte Leistung in der Höhe der Überschuldung an. Der Grund für die Aufrechnung ist, dass die Holding durch die Übernahme der Schulden der Eheleute diese von ihrer Verpflichtung zur Kapitalnachschussleistung befreite, was als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird gemäss Bundesgericht. (24.11.24)

Vorsorgeüberweisungen

Das Bundesgericht entschied, dass die Überweisung von Vorsorgeguthaben von zwei Einrichtungen der beruflichen Vorsorge auf Freizügigkeitskonten keine steuerbare Kapitalleistung darstellt, da die übertragenen Leistungen nicht fällig sind und lediglich ein Anwartsanspruch besteht. Es stellte fest, dass die vor der Teilpensionierung getätigten Einkäufe im Vorsorgekreislauf verbleiben und daher keine Verletzung der 3-Jahresfrist vorliegt. (17.11.24)

Verjährung Verrechnungssteuer

Die Verjährung beginnt mit dem Folgetag des Tags der Tatausführung. Bei geldwerten Leistungen ist dies der Tag, an der die Gesellschaft ihre Jahresrechnung eingereicht hat, in welcher die steuerpflichtige Leistung nicht verbucht ist. Hält die Gesellschaft keine GV zur Genehmigung der Jahresrechnung ab, beginnt die Verjährungsfrist 30 Tage nach dem spätesten Termin für die ordentliche GV d.h. 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres gemäss Bundesgericht. (10.11.24)

Anspruch Partnerrente

Der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente, auch bei Vorhandensein eines gemeinsamen Kindes, kann voraussetzen, dass die begünstigte Person zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person das 45. Altersjahr vollendet hat. Das Bundesgericht sagt, dass eine Vorsorgeeinrichtung den Kreis der Anspruchsberechtigten enger fassen kann, da die Begünstigung der genannten Person zur überobligatorischen Vorsorge zählt. (03.11.24)

Missbräuchliche Kündigung

Die Entlassung eines Arbeitnehmers, der sich in Verhandlungen über eine Übernahme des Betriebes befand, ist nicht missbräuchlich, wenn der tatsächliche Kündigungsgrund in der Betriebsübernahme durch Konkurrenten lag, wobei die Arbeitgeberin vorbrachte, die Entlassung des Arbeitnehmers erfolgte aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dass der ursprüngliche Inhaber im Rahmen der Übernahmeverhandlungen nicht preisgab, dass noch andere Interessenten vorhanden waren, macht die Entlassung nicht missbräuchlich gemäss Bundesgericht. (27.10.24)

Fristlose Entlassung

Ein Arbeitnehmer, der sich Zugang zum Computer der Schulleiterin verschaffte, umfangreiche Nachforschungen in den persönlichen Akten von Schülern und Angestellten der Schule anstellte, persönliche und private Dokumente der Schulleiterin einsah und drohte, vertrauliche Dokumente des derzeitigen und früheren Personals der Schule gegen die Interessen der Schulleiterin zu verwenden, und schliesslich mitteilte, dass er selbst im Besitz dieser Dokumente sei, setzt einen wichtigen Grund für seine fristlose Entlassung gemäss Bundesgericht. (20.10.24)

Tempolimits

Das Bundesgericht hat klargestellt, dass man sich immer an Tempolimits halten muss, unabhängig davon, ob die Schilder richtig aufgestellt wurden oder ob jemand durch das zu schnelle Fahren gefährdet wird. Ein Autofahrer, dem der Führerausweis wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung entzogen wurde, wollte das rückgängig machen, aber das Gericht hat seine Beschwerde abgelehnt.

Moralische Pflichten

Ein krebskranker Mann beantragte bei den Behörden eine Bestätigung, dass die ihn behandelnden Ärzte von den ethischen Richtlinien der SAMW befreit werden. Er wollte sicherstellen, dass diese Richtlinien bei seiner Behandlung nicht angewendet werden und die Ärzte dafür nicht sanktioniert werden. Das Bundesgericht lehnte diesen Antrag ab und stellte klar, dass eine solche Befreiung nicht möglich ist, da sie einer neuen Rechntsnorm gleichkäme. (06.10.24)

Kontrollversagen Bank

Nach einem Bundesgerichtsentscheid wurde eine Frau wegen Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde sie verpflichtet ihrem ehemaligen Arbeitgeber rund CHF 700'000 zurückzuzahlen. Die Frau argumentierte, dass ihre Ausgaben nie verheimlicht wurden und dass ein "Klima der Selbstbedienung" in der Bank herrschte. Das Gericht hielt jedoch fest, dass sie absichtlich unrechtmässig handelte. (28.09.24)