Veranlagung Hauptsteuerdomizil/Nebensteuerdomizil

Der Sitzkanton bringt dem anderen Kanton seine Veranlagung zur Kenntnis. Die Veranlagung des Sitzkantons zwingt den Nebensteuerdomizil-Kanton nicht, sich seiner Position anzuschliessen. Jeder Kanton bleibt berechtigt, eine eigene Beurteilung des Sachverhaltes und gestützt darauf seine eigene Veranlagung und Ausscheidung vorzunehmen gemäss Bundesgericht. (17.12.23) 

Selbstanzeige Steuern

Die Annahme einer bereits erfolgten ersten Selbstanzeige hängt nicht davon ab, ob die Steuerbehörde den Steuerpflichtigen für schuldig erklärt und dabei von einer Strafe abgesehen hat. Es genügt, dass die Steuerbehörde eine Straflosigkeitsverfügung trifft, ohne ein Strafverfahren einzuleiten. Anzumerken ist, dass das Fehlen einer Straflosigkeitsverfügung namentlich aus dem Grund, dass nach Prüfung der Selbstanzeige festgestellt wird, dass keine Steuern hinterzogen wurden oder dass die Verjährung eingetreten ist, dazu führt, dass eine spätere Selbstanzeige trotzdem als erstmalige Selbstanzeige betrachtet wird gemäss Bundesgericht. (10.12.23)

Fahrzeughandel Privatanteil

Für die Frage, ob ein Fahrzeug einer Person zur Verfügung gestellt wird, kommt es nicht auf die Eintragung als Halter an. Gemäss Bundesgericht handelt es sich beim Geschäftsführer um einen Sammler. Deshalb, und weil während den von der MWSt kontrollierten Perioden keine Verkäufe getätigt wurden, liegt kein Fahrzeughandel vor. In Bezug auf die Bemessungsgrundlage für das Zurverfügungstellen der Fahrzeuge hält das Bundesgericht die von der ESTV angewandte Vollkostenrechnung für sachgerecht. (03.12.23)

Darlehensverzicht öffentliche Hand

Mehrere Gemeinden verzichteten zu Gunsten einer Firma in Schieflage auf ihre Darlehen. Das Bundesgericht musste nun prüfen aus welchem Grund die Darlehen, auf welche verzichtet wurde, gewährt wurden. Es kommt zum Schluss, dass die Darlehen nicht gewährt wurden, um eine Rendite zu erzielen, sondern um die Firma zu unterstützen. Deshalb ist der Verzicht aus Sicht der Mehrwertsteuer als öffentlich-rechtlicher Beitrag an die Firma zu sehen, was zu einer Vorsteuerabzugs-Kürzung bei der Firma führt. (26.11.23)

Einsprache MWSt

Eine formelle Rechtsverweigerung liegt vor, wenn eine Behörde die Verfahrensregeln nicht richtig anwendet. Bei der MWSt bestehen keine gesetzlichen Bestimmungen, welche die EStV verpflichten würden, ihre Verfügungen auf eine bestimmte Weise zu versenden. Ein Fehler bei der Zustellung ist zwar nicht ausgeschlossen, aber die blosse Möglichkeit eines Fehlers genügt nicht, um die Vermutung der Zustellung umzustossen. Es braucht konkrekte Anhaltspunkte gemäss EStV. (19.11.23)

Anpassung Eigenmietwert

Die Unrichtigkeitsschätzung entfaltet Wirkung ab dem Jahr der Einleitung der Neuschätzung. Alle bereits vorgenommenen Steuerveranlagungen sind zu revidieren. Diese Regelung gewährleistet, dass in allen Steuerperioden offensichtlich unrichtige Eigenmietwerte wirksam überprüft und korrigiert werden können. Unter dem Titel der Rechtsweggarantie genügt es, wenn das Kantonale Steueramt den Umfang der Rückwirkung der Unrichtigkeitsschätzung bestimmt gemäss Bundesgericht. (12.11.23)

Nachsteuer Steuerhinterziehung

Wird bei Abschluss einer Rechtsstreitigkeit die zu diesem Zwecke gebildete und ursprünglich geschäftsmässig begründete Rückstellung nicht aufgelöst, sondern im gleichen Umfang weitergeführt, weil ein in einer anderen Angelegenheit Strafprozess pendent ist, liegt eine zu einer Nachsteuer rechtfertigende neue Tatsache vor, wenn die steuerpflichtige Person in ihrer Steuererklärung auf diesen Umstand nicht hingewiesen hat gemäss Bundesgericht. (05.11.23)

Unentgeltliche Rechtspflege Nachzahlung

Die wirtschaftliche Situation lässt die Nachzahlung zu, wenn die unentgeltliche Rechtspflege nicht mehr oder nicht mehr in demselben Umfang gewährt würde. Für die Ermittlung der Nachzahlungsfähigkeit gelten dieselben Grundsätze wie bei der Mittellosigkeit. Da der Nachzahlungsanspruch auch dann eine öffentlich-rechtliche Forderung des Gerichtskantons darstellt, wenn die unentgeltliche Prozessführung in einem Zivilprozess gewährt wurde, kann die Verjährung durch sämtliche Handlungen unterbrochen werden, mit denen die Forderung in geeigneter Weise beim Schuldner geltend gemacht wird gemäss Bundesgericht. (29.10.23)

AHV-Kinderrente

Ohne Antrag des volljährigen Kindes sind AHV-Kinderrenten grundsätzlich von den Rentenberechtigten zu versteuern. Wird dagegen die Rente auf Verlangen des volljährigen Kindes direkt an dieses ausbezahlt, kann nicht mehr von einem Einkommenszufluss beim Rentenberechtigten ausgegangen werden. Diesfalls sind die betreffenden Einkünfte dem volljährigen Kind zuzurechnen gemäss Bundesgericht. (22.10.23)

Abzugsfähigkeit Zins- und Auflösungszahlung

Der Schuldzins ist das Entgelt für die Hingabe oder Nichtrückbezahlung eines Kapitals, soweit er regelmässig und als ein Prozentsatz unter Bezugnahme auf die Zeit und Höhe des Kapitals berechnet wird. Der Schuldzinsenabzug setzt somit die Existenz einer Geldschuld voraus. Nur wenn eine Beziehung zwischen den Zinsen und der Geldschuld besteht, kann von Schuldzinsen gesprochen werden. Ist die Zinszahlung nicht aufgrund des Kreditgeschäfts entstanden, sondern als Erfüllung aus dem Zinswapgeschäft infolge Absinken des Libor-Zinses, ist der Abzug als Schuldzins in der Steuererklärung nicht gegeben gemäss Bundesgericht. (15.10.23)