Vorsorgecharakter Abgangsentschädigung

Es wurde zwar eine Entschädigung zur gleichen Zeit vereinbart wie die sofortige Versetzung des Steuerpflichtigen innerhalb des Konzerns, sodass beide Massnahmen unter die gleiche Abmachung fallen. Aus dieser Sicht und objektiv gesehen, steht die Entschädigung für den Abgang aus der Konzernleitung trotzdem in keinem engen oder wesentlichen Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge des Steuerpflichtigen. Obwohl der fragliche Betrag auf eine gewisse Art und Weise eine Lohnkürzung ausgleichen sollte, kann dieser nicht mit dem Spezialsatz für einmalige Abfindungen besteuert werden gemäss Bundesgericht. (30.08.20)

Zweidimensionale Sachverhalte: Aufrechnungen beim Aktionär

Im Nachsteuerpunkt ist das Verschulden ohne Bedeutung. Massgebend ist somit nicht, ob der Alleinaktionär die Zahlungen veranlasst hat, sondern nur, ob die Zahlungen tatsächlich zu ihm gelangt sind. Bei den zweidimensionalen Sachverhalten ist zum einen von der Ebene der Gesellschaft auszugehen und besteht zum anderen auf Ebene des Anteilinhabers kein eigentlicher Aufrechnungsautomatismus. Ist ein Beteiligungsinhaber gleichzeitig Organ der Gesellschaft, hat er Bestand und Höhe der von der Veranlagungsbehörde behaupteten geldwerten Leistung detailliert zu bestreiten gemäss Bundesgericht. (23.08.20)

Kapitalvorbezug BVG

Ein Kapitalbezug, der innerhalb von drei Jahren seit dem letzten Einkauf vorgenommen wird, gilt als missbräuchlich ebenso wie ein Einkauf, der innerhalb von drei Jahren seit dem letzten Kapitalbezug getätigt wird, ohne dass jeweilen zu prüfen wäre, ob die Voraussetzungen einer Steuerumgehung gegeben sind. Diese Konzeption gilt auch für die Vorbezüge zum Zwecke der Wohneigentumsförderung. Damit wird auch gesagt, dass bei einer Altersleistung die teilweise in Form einer Kapitalabfindung erbracht wird, nicht geprüft werden muss, ob der Rententeil oder der Kapitalteil auf die kurz vorher geleisteten Einkäufe zurückzuführen ist gemäss Bundesgericht. (15.08.20)

Qualifikation von Zahlungen als Mitgliederbeiträge

Mitgliederbeiträge sind geldwerte Leistungen seitens der Vereinsmitglieder zur Verwirklichung des Gemeinschaftszwecks im Interesse aller Mitglieder. Als steuerbarer Ertrag sollen die vom Verein neu erwirtschafteten Gewinne erfasst werden, nicht jedoch die von den Vereinsmitgliedern zugeführten Mittel. Demgegenüber sind Zahlungen der Mitglieder, die auf einer Gegenleistung des Vereines beruhen oder für die Förderung persönlicher Interessen des Mitgliedes geleistet werden, grundsätzlich nicht Mitgliederbeiträge gemäss Bundesgericht. (08.08.20)

Rückerstattung zuviel bezahlte Steuern

Ob die Zahlungen für beide Ehegatten geleistet wurden, als sie nicht mehr solidarisch hafteten, oder die Zahlung getätigt wurde, als diese noch solidarisch für die Steuerschuld hafteten ist nicht wesentlich. Gemäss Bundesgericht ist eine Rückerstattung gemäss den steuerbaren Elementen zu favorisieren. Falls dies jedoch im Fall einer Nuller-Veranlagung nicht möglich sei, gelte es festzustellen, wer die Ratenzahlungen geleistet hat. (01.08.20)

Unfall Händeschütteln

Das kräftige, ruckartige Händeschütteln einer Arbeitskollegin hat bei einer Frau einen breiten Riss eines Knorpels im rechten Handgelenk verursacht. Dieser Händedruck, verbunden mit einem starken Abknicken in Richtung kleiner Finger, liegt im Rahmen dessen, was üblicherweise bei einem Handschlag stattfindet. Dass die Betroffene nach dem Händeschütteln vor Schmerzen in die Knie ging, spielt keine Rolle. Das Bundesgericht gelangte nämlich zum Schluss, dass dies kein Unfall war und die Suva somit nicht für die Heilung aufkommen muss. (24.07.20)

Wiederaufbau Aktienkapital/Aktionärsdarlehen

Durch die Übertragung der Aktiven und Passiven des gewinnbringenden Einzelunternehmens an die überschuldete Gesellschaft, wurde steuerbares Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in Reingewinn einer juristischen Person umgewandelt, welcher danach als steuerbare Ausschüttung verteilt werden konnte. Eine Ausschüttung war wegen des Verlustvortrages jedoch nicht möglich. Der Steuervorteil dieses Ablauf für den Steuerpflichtigen liegt auf der Hand, hat es ihm doch erlaubt, Einkünfte, welche als Beteiligungsertrag steuerbar wären, steuerfrei als Rückerstattung eines Darlehens zu erhalten. Gemäss Bundesgericht ist das Steuerumgehung. (19.07.20)

Abzugsfähigkeit Beiträge an ausländisches Vorsorgewerk

Grundsätzlich werden Beiträge an ausländische Sozialversicherungen zum Abzug zugelassen, wenn eine in der Schweiz steuerpflichtige Person weiterhin ausschliesslich dem Sozialversicherungsregime des ausländischen Staates untersteht. Beim zulässigen Abzug handelt es sich um einen systemspezifischen Abzug. Er wird nur für Beiträge an die berufliche Vorsorge in ihrer besonderen schweizerischen Ausgestaltung bzw. für vergleichbare ausländische Vorsorgeformen gewährt und nicht etwa für jede Vorsorgeform gemäss Bundesgericht. (12.07.20)

Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen

Das Verfahren einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen folgt strengen Verfahrensanforderungen. Insbesondere muss die Behörde den Steuerpflichtigen mahnen, bevor sie diese Veranlagung vornimmt. Der Steuerpflichtige seinerseits muss eine mögliche Einsprache begründen damit sie zulässig ist. Eine fehlende Mahnung ist jedoch kein grundlegender Mangel. Dem Steuerpflichtigen wird ja die Möglichkeit gegeben, Beschwerdepunkte geltend zu machen, welche er normalerweise im Rahmen einer ordentlichen Veranlagung machen könnte. Die fehlende Mahnung ist also keineswegs so schwerwiegend, dass dies die Nichtigkeit einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen mit sich bringen würde gemäss Bundesgericht. (05.07.20) 

Interkantonales Veranlagungsverfahren

Der Steuerpflichtige hat im Kanton A für die Jahre 2014-2017 keine Steuererklärungen abgegeben, obwohl er in diesem Kanton eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübte. Aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit war er beschränkt steuerpflichtig und verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen. Er hätte deshalb den von diesem Kanton vorgeschriebenen Verfahrenspflichten nachgehen müssen. Seine Steuererklärungspflicht ist jedoch erleichtert indem er eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitz- oder Sitzkantons einreichen kann gemäss Bundesgericht. (28.06.20)