Übertrag Pensionskasseneinkauf auf Folgejahr

Das harmonisierte Steuerrecht von Kantonen und Gemeinden folgt, ebenso wie jenes des Bundes, einer periodenbezogenen Sichtweise. Im Bereich des Einkommens unselbständig erwerbender Personen ist eine intertemporale Verrechnung ausgeschlossen; die periodenübergreifende Verlustverrechnung beschränkt sich ausdrücklich auf das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Ein Einkauf eines unselbständig Erwerbenden in die Pensionskasse muss deshalb im Jahr der Einzahlung vollständig mit dem Einkommen verrechnet werden können. Ein Vortrag auf das kommende Jahr ist ausgeschlossen gemäss Bundesgericht. (16.01.21)

Einreichen Steuererklärung nach Ablauf Mahnfrist

Der Umstand, dass der Steuerpflichtige die Verfahrenspflichten verletzt hat, erlaubt es nicht, eine Veranlagung nach Ermessen vorzunehmen, wenn die Veranlagungsbehörde trotzdem alle massgeblichen Elemente feststellen kann. Das zuständige Steueramt erliess 3 Jahre nach Einreichen der Steuererklärung, welche der Steuerpflichtige zwar erst nach abgelaufener Mahn-Frist einreichte, eine Veranlagungsverfügung. Gemäss Bundesgericht hatte das Steueramt in der Zwischenzeit jedoch alle notwendigen Informationen um eine ordnungsgemässe Veranlagung gemäss Steuererklärung vorzunehmen. (09.01.21)

Dividendenzusicherung

Die vertragliche Pflicht des Aktienkäufers eine Dividende zu beschliessen und dem Aktienverkäufer auszubezahlen gilt gemäss Bundesgericht als Garantie. Das Bundesgericht entschied zudem, dass diese vertragliche Pflicht dem Aktienverkäufer einen persönlichen Anspruch gegenüber dem Aktienkäufer einräume, wenn die Dividende nicht beschlossen und an ihn ausbezahlt werde. (02.01.21)

Share Deal

Bei einem Gesellschaftskauf (Share Deal) sind die Gesetzesbestimmungen über den Fahrniskauf anwendbar. Zudem gilt, dass sich die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht auf die Vermögenswerte der Gesellschaft bezieht, sondern bloss auf den Bestand und den Umfang der mit den Aktien veräusserten Rechte. Für den wirtschaftlichen Wert der Aktien haftet laut Bundesgericht ein Verkäufer nur dann, wenn er dies dem Käufer zugesichert hat. (27.12.20)

Verneinung spontane straflose Selbstanzeige

Verschulden, Vorsatz und Fahrlässigkeiten setzen mentale Fähigkeiten voraus, die juristischen Personen abgehen. Wenn für die Bemessung der Höhe der Busse an das Verschulden der juristischen Person angeknüpft werden muss, ist das Verschulden einer natürlichen Person, namentlich dasjenige eines Organs der Gesellschaft gemeint. Gemäss Bundesgericht hätte nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Steuerverwaltung von sich aus zu Tage gefördert, dass der Alleinaktionär die Rechnungen zum Teil mit Barmitteln aus der Kasse der Gesellschaft beglichen und die juristische Person die zugrundeliegenden Restaurationsumsätze nicht deklariert hatte. (20.12.20)

Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit

Verheiratete Pendler oder Wochenaufenthalter ohne leitende Stellung am Arbeitsplatz unterstehen grundsätzlich der Steuerhoheit desjenigen Kantons, in dem sich die Familie aufhält. Dies gilt auch für Konkubinatsverhältnisse, die aufgrund der ihrer Dauer, ihrer Intensität und der engen wirtschaftlichen Verflechtung der Partner als eheähnlich anzusehen sind. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Tatsachenvermutung gegeben, muss die abgabepflichtige Person den Gegenbeweis antreten und nachweisen, dass dies nicht zutrifft. Sie kann einerseits darlegen, bereits in den Vorperioden sei der Lebensmittelpunkt falsch festgelegt worden. Anderseits kann sie vorbringen, dass sich die Verhältnisse in der massgeblichen Zeit geändert hätten gemäss Bundesgericht. (13.12.20)

Verwirkung Besteuerungs- und Beschwerderecht

Die Steuerpflichtige verwirkt das Beschwerderecht bzw. das Recht zur Anfechtung der rechtskräftigen kantonalen Veranlagung, wenn sie ihre Steuerpflicht im einen Kanton in Kenntnis des kollidierenden Steueranspruchts des anderen Kantons vorbehaltlos anerkennt. Von einer vorbehaltlosen Anerkennung ist insbesondere auszugehen, wenn sich die Steuerpflichtige der Veranlagung ausdrücklich oder stillschweigend unterwirft (vorbehaltlose Abgabe einer Steuererklärung), die geforderten Steuerbeträge vorbehaltlos bezahlt und die Einsprache bzw. Einlegung weiterer Rechtsmittel unterlässt gemäss Bundesgericht. (06.12.20)

Ermessensveranlagung, Mahnung

Gemäss Bundesgericht kommt einer Veranlagung bei periodischen Steuern nur für die betreffende Periode Rechtskraft zu. Die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse können daher in einem späteren Veranlagungszeitraum durchaus anders gewürdigt werden. Eine Ermessensveranlagung kann nur vorgenommen werden, wenn die steuerpflichtige Person trotz Mahnung ihrer Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Als notwendige Voraussetzung der Ermessensveranlagung hat die Mahnung die Konsequenzen zu nennen, welche sich aus der Nichtbefolgung der Mitwirkungspflichten ergeben. (29.11.20)

Immobilienverwaltung gemischter Betrieb

Ein aus Liegenschaftenhandel und Immobilienverwaltung gemischter Betrieb kann nebeneinander Anlage- und Umlaufsvermögen halten und nur auf Ersterem abschreiben. Einem Immobilienverwaltungsbetrieb ist es nicht verwehrt, dem Wertverlust seiner Liegenschaften durch Abschreibungen Rechnung zu tragen gemäss Bundesgericht. (22.11.20)

Kapitalabfindung künftige Betreuungskosten

Es geht um Betreuungskosten die voraussichtlich bei Weitem nicht ausreichen werden um die künftigen Kosten zu decken. Die Sonderbehandlung bei der Einkommenssteuer kann grundsätzlich nicht einfach auf die Besteuerung des Vermögens ausgedehnt werden. Nichts hindert aber daran, unter Ausnahme-Umständen der Billigkeit gerecht zu werden und einen Erlass der Vermögenssteuer insoweit zuzulassen, als es um Vermögen geht, das spezifisch und ausschliesslich sowie in voraussichtlich deutlich ungenügendem Ausmass für die notwendige Betreuung vorhanden ist gemäss Bundesgericht. (15.11.20)