Besteuerungskompetenz Grundstückgewinnsteuer
Das Bundesgericht legt fest, dass im Falle eines Aufschubs der Besteuerung zufolge einer ausserkantonalen Ersatzbeschaffung die Kompetenz zur Besteuerung des latenten Steuersubstrats auch dann integral dem Zuzugskanton zusteht, wenn das Ersatzobjekt bereits nach kurzer Zeit wieder veräussert wird. Damit entscheidet sich das Bundesgericht für die Einheitsmethode und verwirft die Anwendung der sogenannten Zerlegungsmethode , die im Umfang der aufgeschobenen Steuer ein Wiederaufleben der Besteuerungskompetenz des Wegzugskantons zur Folge gehabt hätte. (21.10.18)