Abzugsfähigkeit ausländische Beiträge

Grundsätzlich werden Beiträge an ausländische Sozialversicherungen zum Abzug zugelassen, wenn eine in der Schweiz steuerpflichtige Person weiterhin ausschliesslich dem Sozialversicherungsregime des ausländischen Staates untersteht. Der Abzug wird nur für Beiträge an die berufliche Vorsorge in ihrer besonderen schweizerischen Ausgestaltung bzw. für vergleichbare ausländische Vorsorgeformen gewährt und nicht etwa für jede Vorsorgeform gemäss Bundesgericht. (02.02.20)

Mitwirkung Veranlagungsverfahren

Ein Steuerpflichtiger gab für die Jahre 2010-2013 keine Steuererklärungen im Kanton ab, obwohl er in diesem Kanton eine selbständige Erwerbestätigkeit ausübte. Er war aber aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig und verpflichtet dort eine Steuererklärung abzugeben. Dass die Veranlagungsbehörde des Wohnkantons der Steuerbehörde des anderen Kantons den Inhalt der Steuererklärung und dessen Veranlagung übermittelt, entbindet den Steuerpflichtigen nicht davon, seinen eigenen Steuererklärungspflichten nachzukommen. Er kann dies einfach tun indem er eine Kopie der Steuererklärung des Wohnkantons einreicht gemäss Bundesgericht (25.01.20).

Veranlagung nach Ermessen

Das Verfahren einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen folgt strengen Verfahrensanforderungen. Insbesondere muss die Behörde den Steuerpflichtigen mahnen, bevor sie diese Veranlagung vornimmt, während dieser seine Einsprache begründen muss, damit sie zulässig ist. Eine fehlende Mahnung vor der Veranlagung ist jedoch nicht ein grundlegender Mangel. Dem Steuerpflichtigen wird die Möglichkeit gegeben, Beschwerdepunkte geltend zu machen, welche er normalerweise im Rahmen einer ordentlichen Veranlagung geltend machen könnte. Eine fehlende Mahnung ist deswegen auf keinen Fall so schwerwiegend, dass dies die Nichtigkeit einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen mit sich bringen würde gemäss Bundesgericht. (18.01.20)

Kündigung infolge Krankheit

Es ist grundsätzlich zulässig, jemandem wegen einer die Arbeitsleistung beeinträchtigenden Krankheit zu kündigen, jedenfalls soweit die Sperrfrist abgelaufen ist. Ist die krankheitsbedingte Beeinträchtigung jedoch der Verletzung einer dem Arbeitnehmer obliegenden Fürsorgepflicht zuzuschreiben, liegt eine verpönte Treudwidrigkeit vor und die Kündigung ist allenfalls missbräuchlich. Die Missbräuchlichkeit ist jedoch nur dann zu bejahren, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass der Arbeitgeber wusste, dass die Krankheit durch die Unterlassung der von ihm geschuldeten Fürsorge verursacht wurde gemäss Bundesgericht. (11.01.20)

Lohn während Ferien

Der Arbeitnehmer ist während der Ferien lohnmässig gleich zu behandeln, wie wenn er während dieser Zeit gearbeitet hätte. Der Ferienlohn beinhaltet neben dem Grundlohn auch regelmässig wiederkehrende Zulagen. An auf Provisionsbasis bezahlte Arbeitnehmer muss grundsätzlich auch während der Ferien ein Lohn bezahlt werden. Dabei ist im konkreten Einzelfall zu beurteilen, ob die Berechnung nach dem Referenzperioden- oder dem Lohnausfallprinzip vorzunehmen ist gemäss Bundesgericht. (05.01.20)

Kündigung/Freistellung Arbeitnehmerin

Bei Freistellungen gilt es zu beachten, dass sie nicht generell für die Zukunft, sondern für einen genau bestimmten Zeitraum mit Enddatum ausgesprochen werden. Ist dies der Fall und erstreckt sich das Arbeitsverhältnis aufgrund von Sperrfristen während der Kündigungsfrist, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeit nach dem gesetzten Enddatum wieder wieder eindeutig anzbieten, ansonsten der Arbeitgeber von weiteren Lohnzahlungen befreit ist. Die dreimalige Schwangerschaft der Arbeitnehmerin sowie krankheitsbedingte Absenzen führten dazu, dass aufgrund von Sperrfristen erst die fünfte Kündigung des Arbeitgebers gültig war. (29.12.19)

Hauptsteuerdomizil jur. Person

Die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person ist abzugrenzen von der blossen administrativen Verwaltung einerseits und der Tätigkeit der obersten Gesellschaftsorgane andererseits, soweit sie sich auf die Ausübung der Kontrolle über die eigentliche Geschäftsleitung und gewisse Grundsatzentscheide beschränkt. Wenn ein Kanton behauptet, die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person zu beherbergen, ist es an ihm, die Tatsachen zu beweisen, welche diesen Umstand und damit die persönliche Zugehörigkeit und subjektive Steuerpflicht ihm gegenüber begründen gemäss Bundesgericht. (22.12.19)

Entschädigung Homeoffice

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen gemäss Bundesgericht. Hält der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz bereit, so hat er die Kosten für die nötige Arbeitsinfrastruktur zu Hause zu übernehmen. Gemäss OR hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeiten notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Der Arbeitgeber brachte vergeblich vor, dass im Arbeitsvertrag keine Entschädigungspflicht für die Nutzung eines Zimmers in der privaten Wohnung der Arbeitnehmers vorgesehen war. (15.12.19)

Einsicht E-Mail-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich. Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Frau ab, die sich mit dem zufällig gefundenen Passwort Zugang zum E-Mail-Konto ihres getrennt vor ihr lebenden Mannes verschafft hat. (08.12.19)

Lebensmittelpunkt Ehepaar

Ausgangspunkt des persönlichen Mittelpunkts des Lebensinteresses des beschwerdeführenden Ehemanns ist die Ehe der beiden Beschwerdeführer. Vom Wohnsitz der Ehefrau ausgehend müssen erhebliche persönliche Kontakte durch die Beschwerdeführer vorgebracht werden, in deren Lichte die Beziehung des beschwerdeführenden Ehemannes zum Wohnsitz seiner Ehefrau in den Hintergrund rücken würden. Bei verheirateten Personen mit Beziehungen zu mehreren Orten werden die persönlichen Kontakte zum Ort, wo sich ihre Familie aufhält, grundsätzlich als stärker erachtet als diejenigen zum Arbeitsort gemäss Bundesgericht. (01.12.19)