Alleinaktionär bezahlt Dienstaltersgeschenke

Der Alleinaktionär einer AG liess ausgewählten Mitarbeitern seiner Firma Zahlungen aus seinem Privatvermögen zukommen. Diese Zahlungen wurden von den Mitarbeitern in ihren Steuererklärungen als Schenkungen deklariert. Dass der Alleinaktionär keine Pflicht zur Bezahlung der Dienstaltersgeschenke hatte, ist unbestritten. Dies lässt aber noch nicht auf das Vorliegen einer Schenkung schliessen, da das Gesetz als Einkünfte aus unselbständiger Erwerbestätigkeit ausdrücklich auch Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke bezeichnet. Gemäss Bundesgericht handelt es sich bei diesem Sachverhalt deshalb um steuerbares Einkommen und nicht um Schenkungen. (21.07.19)

Übertragung von Stammanteilen

Eine GmbH muss sämtliche Übertragungen von Stammanteilen zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Falls sich der Geschäftsführer der GmbH weigert, einen neuen Gesellschafter zur Eintragung anzumelden, kann der Betroffene zwar nicht an dessen Stelle die Eintragung anmelden, aber er kann eine Eintragung von Amtes wegen durch das Handelsregister verlangen. Dazu sind dem HR ein formgültiger Abtretungsvertrag sowie ein Beleg über die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Übertragung der Stammanteile vorzulegen. (14.07.19)

Verbot Vermietung Eigentumswohnung

Ob eine Stockwerkeigentümergemeinschaft ihren Mitgliedern verbieten darf, die Wohnung kurzzeitig über Plattformen wie Airbnb anzubieten, hängt von den konkreten Verhältnissen im Einzelfall ab. Bei einem Wohnhaus des gehobenen Standards mit 26 Erstwohnungen und gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Schwimmbad und Sauna sagt das Bundesgericht, dass das von der Versammlung der Stockwerkeigentümer beschlossene Verbot zulässig ist. (07.07.19)

Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Der Gesamtbetrag einer Behandlung belief sich auf rund 2.4 Mio. Franken, wovon das Spital von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung des Patienten Fr. 1.08 Mio. forderte. Die Versicherung bezahlte aber nur Fr. 300'000 weil nach ihren Berechnungen nicht mehr geschuldet sei. Gemäss Bundesgericht besteht keine absolute Obergrenze für die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu tragenden Kosten einer Spitalbehandlung. Solange die einzelnen medizinischen Massnahmen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ist die Leistungspflicht der Krankenversicherung unbeschränkt. (29.06.19)

Geldwerte Leistung

Ergibt sich, dass zwischen dem rechnerischen Wert und dem vereinbarten Verkaufspreis eine spürbare, ungeklärte Differenz besteht, obliegt es der steuerpflichtigen Person, die aufgrund des verlusttragenden Verkaufs vorgenommene Abschreibung mit stichhaltigen Argumenten zu begründen. Gelingt dies der steuerpflichtigen Person nicht, ist zur Bestimmung der Höhe der geldwerten Leistung mangels Vergleichsobjekten auf Erfahrungswerte abzustellen. Das Bundesgericht erachtet in einem Fall für ein Motorboot eine lineare Abschreibung von 6% pro Jahr, bezogen auf den Anschaffungswert, im Hinblick auf die Bewertung einer geldwerten Leistung als zulässig. (22.06.19)

Mitwirkungspflicht Zeugenaussage

Grundsätzlich ist die subjektive Steuerpflicht als steuerbegründende Tatsache von der Steuerbehörde nachzuweisen. Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen verlangt nicht, dass der Inhalt einer beantragten Zeugenaussage bereits im Detail im entsprechenden Antrag bzw. der Rechtsschrift vorweggenommen wird, sondern es genügt, das Beweisthema und das Beweismittel zu nennen. Gemäss Bundesgericht erscheint es aber widersprüchlich, einer schriftlichen Erklärung kaum Beweiswert zuzumessen, aber gleichzeitig eine Zeugenbefragung zu verweigern. (16.06.19)

Wertberichtigung einer Forderung

Bestand, Qualifikation und Höhe einer Aufrechnung folgen auf Ebene der Gesellschaft einerseits und des Anteilinhabers andererseits einer jeweils eigenen Logik. Es ist also keineswegs offensichtlich, dass Mittel, die der selbständig erwerbende Alleinaktionär seiner Gesellschaft zuführt zwingend dem Geschäftsvermögen zuzuordnen ist. Der Steuerpflichtige hatte ein Kontokorrent gegenüber der Gesellschaft, nach rund 4 monatigem Bestehen der Gesellschaft, von rund CHF 40'000 aktiviert und dieses bis auf wenige Franken vollständig wertberichtigt. Die Gesellschaft verfügte jedoch über Flüssige Mittel von rund CHF 100'000 und wäre deshalb problemlos in der Lage gewesen das Konto-Korrent innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzuzahlen gemäss Bundesgericht. (09.06.19)

Zustellfiktion

Die Zustellfiktion und die dafür geltende Voraussetzung, dass der Adressat mit einer Zustellung rechnen musste, kommen zum Tragen, wenn die Postsendung nicht entgegengenommen bzw. abgeholt wird. Nach ständiger Rechtssprechung kann der Empfänger den Beginn der Rechtsmittelfrist nicht einseitig über die 7 Tage hinaus verlängern, etwa durch einen Postrückbehaltungsauftrag oder indem er die Sendung verspätet in Empfang nimmt. (01.06.19)

Liegenschaftenhandel Kirchgemeinden

Da die Kirchgemeinde wie jede juristische Person mit privilegierter Zielsetzung ihr Vermögen verwalten muss, schliesst die Vermögensverwaltung allein die Verfolgung kirchlicher Zwecke nicht aus. Das gilt auch insoweit, als das Vermögen ganz oder teilweise in vermieteten Liegenschaften angelegt ist. Die Vermögensverwaltung stellt also im Rahmen einer breiten Auslegung noch kirchliche Zweckverfolgung dar. Betreibt eine Kirchgemeinde jedoch gewerblichen Liegenschaftenhandel hat sie keinen Anspruch auf Steuerbefreiung gemäss Bundesgericht. (26.05.19)

Abzugsfähigkeit Verzugszinsen

Die im Rahmen von Nachsteuerverfahren erhobenen Verzugszinsen stehen auch dann, wenn sie eine besondere Kategorie von Schuldzinsen darstellen, mit der sich aus dem Nachsteuerverfahren ergebenden Geldschuld in Verbindung und dürfen vom Einkommen des Steuerpflichtigen abgezogen werden. In zeitlicher Hinsicht ist es nicht unhaltbar anzunehmen, dass der Steuerpflichtige sie von seinem Einkommen und Vermögen in jedem der durch das Nachsteuerverfahren betroffenen Steuerjahre abziehen darf gemäss Bundesgericht. (19.05.19)