Aufrechnung Steuerrückstellung

Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören auch die Steuern. Bestehen Verpflichtungen deren Höhe noch unbestimmt sind, können Rückstellungen für im Zeitpunkt der Veranlagung noch nicht veranlagte Steuern gebildet werden. Bei Gewinnaufrechnungen hat die Steuerbehörde auch die Rückstellung für die darauf zu entrichtenden Steuern von Amtes wegen zuzulassen. Gegen die zu Unrecht, infolge Aufrechnungen, gewährte Steuerrückstellung kann sich der Steuerpflichtige jedoch wehren. (26.05.18)

Steuertarif geteilte Obhut

Der reduzierte Tarif kann der Elternteil mit dem tieferen Einkommen beanspruchen, weil er als derjenige gilt, der zum Hauptteil für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Dies ist bei einem geteilten Sorgerecht mit gleichwertiger alternierender Obhut, wo keine Unterhaltszahlungen geleistet werden, weil die Eltern den Unterhalt des Kindes zu gleichen Teilen vereinbart haben der Fall gemäss Bundesgericht. (02.06.18)

Berufskosten: Abzug Kosten Solidarbürgschaft

Unfreiwillige Aufwendungen, welche aus der Verwirklichung eines der Erwerbstätigkeit innewohnenden Risikos entstanden sind das nicht ohne weitere Massnahmen vermieden werden konnte, können als Berufskosten abgezogen werden. Die Solidarbürgschaft wurde jedoch nicht im Zusammenhang mit seiner Funktion als Verwaltungsrat der Gesellschaft eingegangen, sondern er hat als Aktionär solidarisch gebürgt. Ausgaben, welche zugunsten einer Gesellschaft von einem ihrer Aktionäre eingegangen werden, können nicht von seinem Einkommen abgezogen werden gemäss Bundesgericht. (09.06.18)

Besteuerung Leistung Haftpflichtversicherung

Gemäss Bundesgericht sind Versicherungsleistungen aus einer privaten Haftpflichtversicherung im Zeitpunkt der Vereinbarung, des Vergleichs oder der Mitteilung der Versicherungsgesellschaft bzw. subsidiär im Zeitpunkt der Auszahlung steuerbar. Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen sowie Zahlungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile sind in dem Kanton steuerbar, in dem die steuerpflichtige Person im Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung ihren Wohnsitz hat. (16.06.18)

Miete trotz Kündigung

Eine Vermieterin akzeptierte die Kündigung eines Mieters obwohl diese nicht unterzeichnet war. Sie verlangte danach aber Miete für angeblich entgangene Mietzinse und die Kosten für Arbeiten in der Wohnung des Ex-Mieters. Die Schlüsselübergabe sollte erst nach Behebung der Mängel an der Wohnung stattfinden. Weil die Vermieterin zur Schlüsselübergabe nicht erschien, schickte ihr der Mieter die Schlüssel eingeschrieben zu. Diese verweigerte die Annahme. Sie liess stattdessen die Wohnung in Stand stellen, vermietete sie weiter und schickte dem Ex-Mieter die Rechnung für die Kosten zu, welche dieser nicht bezahlte. Vor Gericht brachte die Vermieterung vor, die Kündigung sei gar nicht gültig gewesen. Gemäss Bundesgericht ist ein solches Verhalten rechtsmissbräuchlich und der Ex-Mieter musste nicht zahlen. (23.06.18)

Aufrechnung wertberichtigtes Darlehen

Eine Wertberichtigung auf Darlehen zwischen verbundenen Gesellschaften muss dem Drittvergleich standhalten. Grundsätzlich ist es an der Muttergesellschaft bzw. den Aktionären dafür zu sorgen, dass eine Gefährdung gegenseitiger Forderungen erst gar nicht eintritt. Nur wenn die Forderungsgefährdung durch Umstände bewirkt wird, welche ausserhalb des Einflussbereiches der Muttergesellschaft bzw. der Aktionäre liegen und die auch unter unabhängigen Gesellschaften zu einer Wertberichtigung berechtigen, ist sie geschäftsmässig begründet gemäss Bundesgericht. (16.07.17)

Besteuerung geldwerte Leistungen

Obwohl eine Aktiengesellschaft ihrem bestimmenden Aktionär Leistungen erbracht hat, wurden in der Jahresrechnung weder Ertragseingänge noch Debitoren oder angefangene Arbeiten verbucht. Dieser Mehrheitsaktionär und einzige Mitglied des Verwaltungsrates muss sich auf die unvollständige Buchhaltung behaften lassen. Nachträglich von den Steuerbehörden veranlasste Korrekturen in späteren Steuerjahren zur Kompensation ändern an der geldwerten Leistung nichts. (09.07.17)

Vermögenssteuerwert Rentenversicherung

Keinen Vertrauensschutz begründet eine behördliche Auskunft aus dem Jahr 1998, wenn eine Rentenversicherung trotz Rückkaufswert keinen steuerlichen Vermögenswert gemäss damaliger kantonaler Gesetzgebung aufweist. Behördliche Auskünfte stellen in der Regel immer nur die aktuelle Rechtslage dar und diese hat im Fall des Vermögenssteuerwertes im Jahr 2013 geändert. (02.07.17)

Steuerhoheit selbständiger Erwerb

Ein Arzt wohnt und praktiziert im Kanton Schwyz wo er auch eine AG besitzt. Über diese Firma rechnet er seine medizinischen Tätigkeiten im Kanton Zürich ab wo er chirurgisch tätig ist. Eine zwar im Kanton ausgeübte selbständige Erwerbstätigkeit, ohne dass der Arzt gleichzeitig auch über einen Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte im Kanton verfügt, ist für eine beschränkte Steuerpflicht jedoch nicht ausreichend. (02.04.17)

Neue Schwellenwerte ab 1.1.2012

Neue Schwellenwerte ab 1.1.2012 Ordentliche Revision
20/40/250 für sämtliche Gesellschaften ausser bei Vereinen da 10/20/50 (15.10.11)