Liegenschaftsunterhalt
Unterhaltskosten müssen in zeitlicher Hinsicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen. Gemäss Praxis ist für den Abzug dieser Kosten entweder der Zeitpunkt der Zahlung der Rechnung oder der Zeitpunkt der Rechnungsstellung massgebend. Wenn Rechnungen also im Zeitraum zwischen 2009 und 2010 gestellt und bezahlt wurden, hätte der Unterhalts-Abzug spätestens mit der Steuererklärung 2010 geltend gemacht werden müssen. (21.10.17)