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Steueraufschub: Angemessene Frist Ersatzbeschaffung

Die Tatsache, dass ein Stockwerkeigentum für sich alleine veräussert werden kann, schliesst nicht aus, dass es zusammen mit einem anderen Stockwerkeigentum als Wohnliegenschaft gelten kann gemäss Bundesgericht. Trotzdem muss überprüft werden ob die 1.5-Zi-Wohnung vor der Vermietung, ihrer Eigentümerin tatsächlich dauernd und ausschliesslich als Wohnliegenschaft gedient hatte. (06.08.17)

Unterhalt Ehegatten

Bei einer böswilligen Verminderung des Einkommens durch den Unterhaltsschuldner ist gemäss Bundesgericht eine spätere Abänderung der Unterhaltsbeiträge auch dann zu verwehren, wenn der Betroffene die Verdienstreduktion nicht rückgängig machen kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betroffene seine gut bezahlte Arbeitsstelle aufgibt ohne dass ihm gekündigt oder ihm eine Kündigung nahegelegt wurde. (12.08.17)

Beteiligung am Geschäftsergebnis

Der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers sah einen Fixlohn und einen "plan bonus" abhängig vom Umsatz und EBITDA vor. Als es um die Auszahlung bzw. Berechnung des Bonus ging, verweigerte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Einsicht in seine Bücher zufolge Geheimhaltungsinteressen. Gemäss Bundesgericht muss der Arbeitgeber eine Bestätigung seines Reviors betreffend Umsatz und EBITDA liefern oder dem Gericht die entsprechenden Buchhaltungsunterlagen vorlegen woraus diese beiden Zahlen ersichtlicht sind. (02.09.17)

AHV-Beiträge nicht Erwerbstätige

Der Inhaber und einzige Mitarbeiter einer Start-up-AG, welcher aufgrund der schlechten finanziellen Lage auf eine Entlöhnung verzichtet, gilt als nichterwerbstätig. Grunsätzlich gilt gemäss Bundesgericht, dass jedes Einkommen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht, egal wie gering es ist im Vergleich mit anderen Einkünften aus einer anderen erwerblichen Tätigkeit. Weiter ist es so, dass wer den Minimalbeitrag oder mehr der AHV entrichtet, stets als Erwerbestätiger gilt und zwar egal ob er über Vermögen oder Renteneinkommen verfügt, welches mehr AHV-Beiträge generieren würde. (24.09.17)

Steuerumgehender Mietzins

Die amtliche Bewertung einer Liegenschaft wird nur beschränkt durch das Bundesgericht überprüft. Von einer Steuerumgehung ist jedoch regelmässig dann auszugehen, wenn der verlangte Mietzins weniger als die Hälfte des Eigenmietwertes beträgt. In solchen Fällen ist der Mietzins soweit "aufzufüllen", dass der Eigenmietwert erreicht wird. (19.08.17)

Einzahlung Erneuerungsfonds

Bei seiner Steuererklärung machte ein Stockwerkeigentümer abzugsfähige Liegenschaftskosten geltend. Ein Teil dieser Kosten wurde aus dem Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentümer finanziert. Für diesen Teil der Kosten wurden dem Steuerpflichtigen die Abzugsfähigkeit vom Steueramt gestrichen. Gemäss Bundesgericht war das korrekt, denn Einzahlungen in den Erneuerungsfonds sind nur in dem Jahr der Einzahlung abzugsfähig. Der Einwand, dass er diese Kosten seinerzeit nicht abgezogen hatte, nützte dem Steuerpflichtigen nichts. (10.09.17)

Verfahrensgrundsätze 2

Es ist zulässig auch im Steuerhinterziehungsverfahren, die Höhe des hinterzogenen Einkommens- oder Vermögensbestandteils zu schätzen. Im Strafverfahren kann bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, dass die steuerpflichtige Person Klärungen nicht liefert, die sich aufdrängen. Erscheint es der betroffenen steuerpflichtigen Person unklar, wie die Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen zustande gekommen ist, darf ihr gemäss Bundesgericht zugemutet werden, während laufender Einsprachefrist tätig zu werden und Erkundigungen bei der Veranlagungsbehörde einzuziehen. (01.10.17)

Erwerbsersatz Mutterschaft

Damit eine Frau Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung hat, muss sie während 9 Monaten vor der Niederkunft gemäss AHV-Gesetz obligatorisch versichert gewesen sein und in dieser Zeit mindestens 5 Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Gemäss Gesetz erhalten die Entschädigung nur Frauen, welche effektiv einen Lohn bezogen haben und zwar einen angemessenen und keinen fiktiven Lohn. Eine Schlechterstellung von im Betrieb des Ehemannes mitarbeitenden Frauen ohne Lohnauszahlung wurde vom Parlament bewusst in Kauf genommen. (27.08.17)

Vorfälligkeitsentschädigung

Die bei der vorzeitigen Auflösung einer Hypothek anfallende Vorfälligkeitsentschädigung kann bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten abgezogen werden, wenn die Auflösung in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft steht. Bei der Einkommenssteuer können Vorfälligkeitsentschädigungen nur dann als abzugsfähige Schuldzinsen geltend gemacht werden, wenn die aufgelöste Hypothek durch eine andere beim gleichen Kreditgeber ersetzt wird gemäss Bundesgericht. (17.09.17)

Beweislastverteilung Vermögensvergleich

Ergibt sich unter Berücksichtigung des Privataufwandes und des Vermögensvergleichs ein Fehlbetrag, ist es gerechtfertigt, dass die Veranlagungsbehörde ergänzend zu den deklarierten Einkünften einen Ermessenszuschlag vornimmt. Gemäss Bundesgericht obliegt es nun der steuerpflichtigen Person, den Nachweis der Unrichtigkeit zu erbringen. Wird ein nicht zu verzinsender und nicht zu tilgender Betrag von CHF 270'000 in bar übergeben, ohne dass dies irgendwie schriftlich festgehalten wird, darf dies auch zwischen Eltern und Kindern als höchst unüblich gelten. (08.10.17)

  1. Rentenkürzung BVG
  2. Liegenschaftsunterhalt
  3. Ausschlagung Erbschaft
  4. Abfindung Verzicht Nutzniessung an einer Liegenschaft
  5. Berechnung Eigenmietwert Liegenschaft Ausland
  6. Erbschaftssteuer
  7. Ablehnung Ersatzmieter
  8. Landwirtschaftliches Grundstück
  9. Verbuchung und steuerliche Behandlung von Leasing
  10. Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis

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