Berechnung Eigenmietwert Liegenschaft Ausland

Der Eigenmietwert wird unter Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung der am Wohnsitz selbstbewohnten Liegenschaft festgesetzt. Deshalb muss der Eigenmietwert aufgrund des Marktwertes geschätzt werden. Gemäss Bundesgericht wird der Eigenmietwert eines Ferienhauses nicht aufgrund der tatsächlichen Benutzung berechnet. Er kann nur dann proportional reduziert werden, wenn die Benutzung der Liegenschaft während eines Teils des Jahres praktisch unmöglich ist. (12.11.17)

Erbschaftssteuer

Befindet sich im erbschaftssteuerlichen Nachlass unbewegliches Vermögen, welches in verschiedenen Kantonen liegt, kann jeder Kanton den jeweiligen Erbteil jedes Erben besteuern. Massgebend dabei ist die Quote, die dem kantonalen Anteil am Gesamtnachlass entspricht. Das Verhältnis der im Kanton gelegenen Grundstücke zu den Bruttoaktiven ist dabei entscheidend. Unbewegliches Vermögen wird objektmässig anhand des Repartitionswertes ausgeschieden. Die Gesamt-Schulden jedes Erben werden dabei proportional nach Lage aller Brutto-Aktiven verlegt. (19.11.17)

Ablehnung Ersatzmieter

Die Wohnungsmieter kündigten ihren Mietvertrag 4.5 Monate vor Ablauf und schlugen 2 Ersatzmieter vor. Die Ersatzmieter wollten die Wohnung längerfristig, also nicht nur für die Restdauer, mieten weshalb der Vermieter die Ersatzmieter ablehnte. Gemäss Bundesgericht ist dies rechtsmissbräuchlich weil die Vermieter die Wohnung stattdessen wieder zur Vermietung ausschrieben. (26.11.17)

Landwirtschaftliches Grundstück

Grundstücke welche in der Landwirtschaftszone liegen und für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind und einzig wegen ihrer zu geringen Grösse nicht dem BGBB unterstellt sind, sind trotzdem als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zu qualifizieren. Dies gilt grundsätzlich für Grundstücke von weniger als 25 Aren, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB gehören gemäss Bundesgericht. (03.12.17)

Verbuchung und steuerliche Behandlung von Leasing

Bei einem Finanzierungsleasing sind bilanziell sowohl das Leasingobjekt als auch eine den zukünftigen Leasingzahlungen entsprechende Verbindlichkeit zu erfassen gemäss Bundesgericht. Kosten, die bei Vertragsabschluss entstehen und durch die der Wert des Leasingguts nicht erhöht werden, dürfen nicht aktiviert werden. Rückstellungen dürfen handelsrechtlich nur im Hindblick auf die Folgen vergangener Ereignisse gebildet werden. (10.12.17)

Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis

Gegenüber der Veranlagungsbehörde hat eine steuerpflichtige GmbH angekündigt, dass sie den Jahresabschluss, welcher wieder mit einem Jahresverlust ende, innert der Einsprachefrist einreichen werden. Die Unterlagen wurden jedoch nach verstrichener Einsprachefrist eingereicht. Die Einsprachefrist ist eine Verwirkungsfrist. Wird innert 30 Tagen kein umfassender Nachweis erbracht, dass die Veranlagung "offensichtlich unrichtig" ist, geht das Recht zur Einsprache gemäss Bundesgericht unter. (17.12.17)

Kein Schadenersatz für Steuerhinterzieher

Jahrelang verschwieg die Frau ein Guthaben bei einer Schweizer Bank. Bei der Bank wurden Daten entwendet, was die Bank der Frau mitteilte. Aufgrund dieses Diebstahls entdeckte das Wohnland der Frau, dass diese unversteuerte Gelder hatte und büsste sie. Die Frau klagte gegen die Bank und wollte Schadenersatz weil erst durch den Datenklau ihre Konten bekannt wurden. Das Bundesgericht wies die Klage der Frau ab. Sanktionen einer Steuerbehörde sind höchstpersönlich und können nicht abgewälzt werden. Zudem hätte die Frau ja selber entschieden das Guthaben nicht anzugeben. (24.12.17)

Berufskostenabzug

Fährt man mit dem Velo an den Bahnhof und von dort mit dem Zug bis zu seinem Arbeitsort, kann man in der Steuererklärung die Velopauschale von CHF 700 und das Zugs-Abonnement als Berufskosten abziehen. Das Bundesgericht hat einem Mann Recht gegeben, der klagte weil das Steueramt nur den einen oder den anderen Abzug zuliess. Allerdings musste der Mann nachweisen, dass er das Velo auch tatsächlich benutzte. (07.01.18)

Elterliche Sorge

Seit der Geburt vor fünf Jahren stand ein Kind von ledigen, zerstrittenen Eltern unter der alleinigen Sorge der Mutter. Der Vater beantragte nun die gemeinsame elterliche Sorge trotz eines psychologischen Gutachtens, das abriet weil das Kindeswohl gefährdet sei. Da seit Mitte 2014 der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge gilt, entschied das Bundesgericht nun zu Gunsten des Vaters trotz des elterlichen Dauerkonfliktes. (14.01.18)

Suva-Rente

Ein Mann stürzte beim Kirschen pflücken vom Baum und starb. Die Suva-Unfallversicherung wollte der Witwe keine Rente bezahlen, weil ein Arzt festgehalten hatte, dass eine natürliche Todesursache, wie zum Beispiel Herzversagen ebenfalls denkbar sei. Das Bundesgericht gab nun aber der Witwe Recht. Die Suva muss eine Rente ausbezahlen, weil hier der "Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit" gelte. (20.01.18)