Verbuchung und steuerliche Behandlung von Leasing
Bei einem Finanzierungsleasing sind bilanziell sowohl das Leasingobjekt als auch eine den zukünftigen Leasingzahlungen entsprechende Verbindlichkeit zu erfassen gemäss Bundesgericht. Kosten, die bei Vertragsabschluss entstehen und durch die der Wert des Leasingguts nicht erhöht werden, dürfen nicht aktiviert werden. Rückstellungen dürfen handelsrechtlich nur im Hindblick auf die Folgen vergangener Ereignisse gebildet werden. (10.12.17)