Vermögenssteuerwert Rentenversicherung

Keinen Vertrauensschutz begründet eine behördliche Auskunft aus dem Jahr 1998, wenn eine Rentenversicherung trotz Rückkaufswert keinen steuerlichen Vermögenswert gemäss damaliger kantonaler Gesetzgebung aufweist. Behördliche Auskünfte stellen in der Regel immer nur die aktuelle Rechtslage dar und diese hat im Fall des Vermögenssteuerwertes im Jahr 2013 geändert. (02.07.17)

Steuerhoheit selbständiger Erwerb

Ein Arzt wohnt und praktiziert im Kanton Schwyz wo er auch eine AG besitzt. Über diese Firma rechnet er seine medizinischen Tätigkeiten im Kanton Zürich ab wo er chirurgisch tätig ist. Eine zwar im Kanton ausgeübte selbständige Erwerbstätigkeit, ohne dass der Arzt gleichzeitig auch über einen Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte im Kanton verfügt, ist für eine beschränkte Steuerpflicht jedoch nicht ausreichend. (02.04.17)

Neue Schwellenwerte ab 1.1.2012

Neue Schwellenwerte ab 1.1.2012 Ordentliche Revision
20/40/250 für sämtliche Gesellschaften ausser bei Vereinen da 10/20/50 (15.10.11)

Überprüfung EL-Berechnung

Ein Mann besitzt zusammen mit seinem Sohn ein Einfamilienhaus. Korrekterweise teilen sie sich die Kosten für den Hypozins. Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen für den Vater setzte das Amt fälschlicherweise den ganzen Hypozins als anerkannte Ausgabe ein. Deshalb wurden ihm über 3 Jahre zuviel EL ausbezahlt, die von der Ausgleichskasse nun zurückgefordert werden. Gemäss Bundesgericht ist das korrekt. Der Mann hätte die Berechnungsblätter kontrollieren müssen, dann hätte er den Fehler bemerkt und dies der Ausgleichskasse melden sollen. (08.04.17)

Zustellungskosten Zahlungsbefehl

Wenn ein Betriebener keinen Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl erhebt, muss er für die Betreibungskosten inklusive Zustellung aufkommen. Dies gilt auch wenn ein Gericht später den Rechtsvorschlag beseitigt. Ein Betriebener wollte die Post-Zustellungskosten nicht zahlen. Er argumentierte, dass das Amt ihm die Möglichkeit hätte geben müssen, den Zahlungsbefehl abzuholen. Gemäss Bundesgericht haben Betriebene jedoch keinen Anspruch auf eine Abholungseinladung. (14.04.17)

Gemeinsame elterliche Sorge

Eine ledige Mutter geht dem Vater ihres Kindes konsequent aus dem Wege weil sie nicht miteinander reden können. Die Mutter verlangte vor Bundesgericht, dass ihr allein die elterliche Sorge zugesprochen werde. Das Bundesgericht entgegnete ihr nun, dass für die gemeinsame elterliche Sorge sich die Eltern nicht treffen müssen, sondern auch eine Kommunikation schriftlich oder über Dritte erfolgen könne. (22.04.17)

Haftung Krankenkassenprämien

Eine Krankenkasse betrieb einen Mann für seinen Prämienausstand und den Prämienausstand seiner Gattin. Der Mann wollte das nicht akzeptieren und klagte vor Bundesgericht. Dieses entschied nun, dass die Krankenkasse die ausstehenden Prämien seiner Ehefrau auch von ihm einfordern kann. Gemäss den Richtern haften die Ehegatten solidarisch unabhängig vom Güterstand. (29.04.17)

Tacho-Fehler

Ein Fahrer eines Elektro-Autos fuhr ausserorts 35 km/h zu schnell und wurde deshalb wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln gebüsst. Vor Gericht sagte er aus, dass sein Tachometer defekt war und er deshalb nicht wissen konnte wie schnell er unterwegs gewesen sei. Ein Sachverständiger konnte jedoch keinen Fehler feststellen. Auch das Argument der fehlenden Motorgeräusche und damit ein fehlendes Tempobewusstsein konnten das Bundgericht nicht überzeugen. (07.05.17)

Altlastensanierung

Werden Sanierungskosten getätigt um künftig mit einer anderen Liegenschaftsnutzung einen höheren Ertrag zu realisieren, stehen diese Kosten nicht in einem engen sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der bisherigen Einkommenserzielung. Aufwendungen welche mit einer Nutzungsänderung einhergehen gelten üblicherweise als wertvermehrend. Wird unüberbautes Land infolge Altlasten saniert damit es nachher überbaut werden kann, sind diese Kosten nicht als Unterhalt abzugsfähig selbst wenn es von Amtes wegen angeordnet wurde. (14.05.17)

Barauszahlung Vorsorgeguthaben

Bei der Beurteilung ob eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt oder aufgenommen wurde, sind die Steuerbehörden nicht an die Beurteilung der Vorsorgeeinrichtung gebunden. Der Mann wollte sich als Vermögensverwalter betätigen, erzielte aber über mehrere Jahre nur Verluste weil er nach eigenen Aussagen zuwenig Kunden gewinnen konnte. Gemäss Bundesgericht ging es dem Mann nicht vorrangig um die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, vielmehr wollte er sein Freizügigkeitsguthaben vorzeitig beziehen um seine Steuerlast zu reduzieren. (20.05.17)