Neue Schwellenwerte ab 1.1.2012
Neue Schwellenwerte ab 1.1.2012 Ordentliche Revision
20/40/250 für sämtliche Gesellschaften ausser bei Vereinen da 10/20/50 (15.10.11)
Neue Schwellenwerte ab 1.1.2012 Ordentliche Revision
20/40/250 für sämtliche Gesellschaften ausser bei Vereinen da 10/20/50 (15.10.11)
Ein Mann besitzt zusammen mit seinem Sohn ein Einfamilienhaus. Korrekterweise teilen sie sich die Kosten für den Hypozins. Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen für den Vater setzte das Amt fälschlicherweise den ganzen Hypozins als anerkannte Ausgabe ein. Deshalb wurden ihm über 3 Jahre zuviel EL ausbezahlt, die von der Ausgleichskasse nun zurückgefordert werden. Gemäss Bundesgericht ist das korrekt. Der Mann hätte die Berechnungsblätter kontrollieren müssen, dann hätte er den Fehler bemerkt und dies der Ausgleichskasse melden sollen. (08.04.17)
Eine Krankenkasse betrieb einen Mann für seinen Prämienausstand und den Prämienausstand seiner Gattin. Der Mann wollte das nicht akzeptieren und klagte vor Bundesgericht. Dieses entschied nun, dass die Krankenkasse die ausstehenden Prämien seiner Ehefrau auch von ihm einfordern kann. Gemäss den Richtern haften die Ehegatten solidarisch unabhängig vom Güterstand. (29.04.17)
Bei der Beurteilung ob eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt oder aufgenommen wurde, sind die Steuerbehörden nicht an die Beurteilung der Vorsorgeeinrichtung gebunden. Der Mann wollte sich als Vermögensverwalter betätigen, erzielte aber über mehrere Jahre nur Verluste weil er nach eigenen Aussagen zuwenig Kunden gewinnen konnte. Gemäss Bundesgericht ging es dem Mann nicht vorrangig um die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, vielmehr wollte er sein Freizügigkeitsguthaben vorzeitig beziehen um seine Steuerlast zu reduzieren. (20.05.17)
Wenn ein Betriebener keinen Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl erhebt, muss er für die Betreibungskosten inklusive Zustellung aufkommen. Dies gilt auch wenn ein Gericht später den Rechtsvorschlag beseitigt. Ein Betriebener wollte die Post-Zustellungskosten nicht zahlen. Er argumentierte, dass das Amt ihm die Möglichkeit hätte geben müssen, den Zahlungsbefehl abzuholen. Gemäss Bundesgericht haben Betriebene jedoch keinen Anspruch auf eine Abholungseinladung. (14.04.17)
Ein Fahrer eines Elektro-Autos fuhr ausserorts 35 km/h zu schnell und wurde deshalb wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln gebüsst. Vor Gericht sagte er aus, dass sein Tachometer defekt war und er deshalb nicht wissen konnte wie schnell er unterwegs gewesen sei. Ein Sachverständiger konnte jedoch keinen Fehler feststellen. Auch das Argument der fehlenden Motorgeräusche und damit ein fehlendes Tempobewusstsein konnten das Bundgericht nicht überzeugen. (07.05.17)
Wegen Überfahren eines Stoppschildes und anschliessender Kollision mit einem Auto wurde einem Lastwagenchauffeur der Führerausweis entzogen. Danach kündigte ihm sein Arbeitgeber wegen Rufschädigung und Führerausweis-Losigkeit. Der Chauffeur klagte infolge ungerechtfertigter Entlassung und verlangte eine Entschädigung. Gemäss Bundesgericht war die fristlose Entlassung aber rechtens. (27.05.17)
Eine ledige Mutter geht dem Vater ihres Kindes konsequent aus dem Wege weil sie nicht miteinander reden können. Die Mutter verlangte vor Bundesgericht, dass ihr allein die elterliche Sorge zugesprochen werde. Das Bundesgericht entgegnete ihr nun, dass für die gemeinsame elterliche Sorge sich die Eltern nicht treffen müssen, sondern auch eine Kommunikation schriftlich oder über Dritte erfolgen könne. (22.04.17)
Werden Sanierungskosten getätigt um künftig mit einer anderen Liegenschaftsnutzung einen höheren Ertrag zu realisieren, stehen diese Kosten nicht in einem engen sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der bisherigen Einkommenserzielung. Aufwendungen welche mit einer Nutzungsänderung einhergehen gelten üblicherweise als wertvermehrend. Wird unüberbautes Land infolge Altlasten saniert damit es nachher überbaut werden kann, sind diese Kosten nicht als Unterhalt abzugsfähig selbst wenn es von Amtes wegen angeordnet wurde. (14.05.17)
Gemäss Bundesgericht genügt für die privilegierte Liquidationsbesteuerung nicht, dass Einkommen in der Phase der Liqudidation eines Unternehmens realisiert wird. Ein Selbständiger gab seine Tätigkeit Ende 2008 auf und vereinnahmte die Leistungen im 2009. Er wollte nun diese Einnahmen als Realisation stiller Reserven angesehen haben und nicht als ordentliches Einkommen, obwohl er auch nie Angefangene Arbeiten oder Debitoren geführt hatte. (04.06.17)